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Nationalität von Verursachern von Verkehrsunfällen wird erfasst

20.03.2007

Ab 2009 wird in der Schweiz die Nationalität von Beteiligten bei Verkehrsunfällen systematisch erfasst. Boël Sambuc, Vizepräsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), zeigt sich über diesen Entschluss schockiert. Dadurch würden wieder Kategorien in der Bevölkerung auf Grund von Aufenthaltsbewilligungen oder Herkunftsländern geschaffen, so wie es früher mit «Rassen» gemacht wurde. Das Individuum würde nicht mehr als solches wahrgenommen, sondern nur noch aufgrund seines Passes eingeordnet.

Neues Unfallprotokoll 

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hatte bereits 2004 angekündigt, dass es eine solche Erfassung vornehmen wollte. Als Grund wurde die bessere Prävention genannt. Nun wurde ein neues Unfallprotokoll erstellt, das ab 2009 verbindlich anzuwenden ist.  

Nationalität als Makel

Bereits in der Diskussion um die Erhöhung der Versicherungsprämien, wie sie von einigen Versicherern mittlerweile praktiziert wird, wurde vom Freiburger Staats- und Verwaltungsrechtler Bernhard Waldmann festgehalten, dass eine Einteilung nach Nationalitäten rechtswidrig sei. Er stützte sich dabei allerdings darauf ab, dass keine flächendeckenden Statistiken vorlägen. Die EKR hingegen hatte diese Praxis als diskriminierend kritisiert, weil Individuen damit auf ihre Nationalität reduziert würden.

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