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Zwangskinderarbeit zum Abbau von Baumwolle - Unternehmen werden zur Verantwortung gezogen

26.01.2012

In Usbekistan wird Baumwolle mithilfe staatlich organisierter Zwangskinderarbeit geerntet. Der usbekische Staat schickt jährlich zwischen 1,5 und 2 Millionen Kinder zur Ernte in die Baumwollfelder. Die Kinder und ihre Familien werden für die Arbeit nicht entlöhnt, der Erlös fliesst zum grössten Teil in die usbekische Staatskasse. Usbekistan ist einer der weltweit grössten Baumwollproduzenten, die Felder sind mehrheitlich in staatlichem Besitz.

Von der Zwangsarbeit der Kinder profitierten bisher neben dem usbekischen Staat auch Baumwollhändler in ganz Europa, darunter Firmen mit Sitz in der Schweiz. Sie stützten das usbekische System der Zwangskinderarbeit, was sich nun ändern soll: Nach einer Klage haben die schweizerischen, französischen, deutschen und britischen Behörden Mediationsverfahren zwischen den Händlern und der klagenden NGO eingeleitet. Die Händler haben sich nun bereit erklärt, Massnahmen zu ergreifen, um auf die Situation vor Ort positiv einzuwirken.

Vorgeschichte

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), eine Berliner Menschenrechtsorganisation, reichte im Oktober 2010, koordiniert in mehreren europäischen Staaten gegen sieben europäische Baumwollhändler, die in Usbekistan aktiv sind, verschiedene Klagen bei den Nationalen Kontaktstellen für die OECD-Leitsätze (NKS) ein. Betroffen waren die Schweiz, Deutschland, Grossbritannien und Frankreich, da die sieben Unternehmen ihren Sitz in diesen Staaten haben.

Im Frühjahr 2011 liessen alle NKS die Beschwerden zu und eröffneten Mediationsverfahren mit den betroffenen Unternehmen. Als erstes konnte im Herbst desselben Jahres in Grossbritannien der Durchbruch der Verhandlungen zwischen Baumwollhändler, NKS und der ECCHR errungen werden. Die zwei britischen Unternehmen haben gemäss ECCHR versprochen, bestimmte mit ECCHR im Einzelnen ausgehandelte Massnahmen zu ergreifen, um auf die Situation vor Ort positiv einzuwirken. Nähere Angaben zu den Massnahmen sind nicht bekannt. Ferner haben die Mediationspartner vereinbart, dass sie bezüglich der vorgenommenen Schritte regelmässig in Kontakt bleiben werden und nach einem Jahr unter Beizug der NKS Grossbritannien die erreichten Fortschritte evaluieren wollen.

Mediationsverfahren in der Schweiz

Laut der ECCHR folgten nach der Einigung mit der britischen NKS bald auch die andern nationalen Kontaktstellen mit analogen Ergebnissen. In der Schweiz waren die drei Schweizer Unternehmen Louis Dreyfus, Paul Reinhart und Ecom Agroindustrial involviert. Dem Bericht über das Mediationsverfahren mit dem Unternehmen Ecom, der auf der Website der NKS Schweiz zugänglich ist, ist zu entnehmen, dass sich die ECCHR einmal mit Verantwortlichen des Unternehmens traf. Unter Vermittlung eines Mediators kam es im September 2011 zu einem Meinungsaustausch.

Im veröffentlichten Bericht steht wenig über die konkreten Massnahmen. Er hält fest, die Beteiligten seien sich insofern einig, dass die Vorwürfe, es gebe in Usbekistan systematische Zwangskinderarbeit, ernst zu nehmen seien. ECCHR und der Schweizer Händler Ecom diskutierten demnach über die Rolle von Unternehmungen, NGOs und Regierungen und hielten fest, dass die Händler Verantwortung tragen und sich ihren Mitteln entsprechend mit der usbekischen Arbeitssituation befassen sollten. Die beiden Parteien entwickelten ferner Initiativen, welche in Bezug auf die Zwangskinderarbeit positive Veränderungen bewirken können und einigten sich über gewisse Schritte, welche ihrer Situation angepasst ist.

Dokumentation

Weiterführende Informationen