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Transnationale Unternehmen: UNO-Menschenrechtsrat für Erarbeitung einer Konvention

12.08.2014

Der UNO-Menschenrechtsrat hat an seiner 26. Session im Juni 2014 beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, welche mit der Ausarbeitung einer neuen Konvention im Themenbereich der menschenrechtlichen Verpflichtungen transnationaler Unternehmen beauftragt wurde.

Befürchtungen und Hoffnungen

Wie bereits im Vorfeld Bundesrat Burkhalter hat das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR diesen Schritt eher skeptisch kommentiert, wegen der Befürchtung, dass diese Initiative den Prozess zur Konkretisierung der Ruggie-Prinzipien stören könnte. Auf der andern Seite begrüssen viele NGO diese Entwicklung teilweise enthusiastisch, weil sie sich davon ein griffiges Instrument zur Beendigung der Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen seitens transnationaler Unternehmen erhoffen.

Vorerst ist noch völlig offen, ob der neuen Initiative bessere Chancen zuzuschreiben sind als dem Vorläufer-Projekt der «UNO-Normen für Transnationale Unternehmen» von 2003, welche sang- und klanglos am vereinten Widerstand der Staatenwelt und der transnationalen Unternehmen gescheitert waren.

Dokumentation