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Verwertung anonymer Zeugenaussage bei Schuldspruch

07.12.2012

Urteil Pesukic gegen die Schweiz vom 6. Dezember 2012 (Nr. 25088/7)
Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK); Verwertung anonymer Zeugenaussage bei Verurteilung

  • Urteil
    auf der Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (englisch)

Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz:

«Der Beschwerdeführer wurde der vorsätzlichen Tötung und verschiedener Drogendelikte schuldig gesprochen. Vor dem Gerichtshof machte er geltend, er habe kein faires Verfahren im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 und 3 lit. d) EMRK gehabt, da seine Verurteilung zu einem wesentlichen Teil auf den Aussagen eines anonymen Zeugen beruht habe.
Der Gerichtshof befand, der Entscheid der innerstaatlichen Gerichte, die Identität des Zeugen nicht offen zu legen, sei notwendig gewesen, um diesen vor allfälligen Vergeltungsmassnahmen durch den Beschwerdeführer zu schützen. Der Gerichtshof hielt zudem fest, dass die nationalen Instanzen die Verurteilung nicht ausschliesslich auf die Aussagen des anonymen Zeugen abgestützt hatten, sondern auch auf andere Beweismittel, die diese Aussagen bestätigten. Zudem hatten die Gerichte die Beschränkung der Rechte des Beschwerdeführers durch angemessene Massnahmen ausgeglichen, so dass das Interesse des Zeugen, anonym zu bleiben, das Interesse des Beschwerdeführers, die Identität des Zeugen zu kennen und ihn direkt zu befragen, überwog. Keine Verletzung von Artikel 6 EMRK (einstimmig).»