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Selbstbestimmungsinitiative

SVP-Initiative gegen Völkerrecht: Vom Spiel mit dem Feuer zur Brandstiftung?

13.08.2014

Seit Jahren bewirtschaftet die Schweizerische Volkspartei SVP den konstruierten Gegensatz zwischen Landesrecht und Völkerrecht. Und spätestens seit dem Sommer 2013 steht als Drohkulisse eine diesbezügliche Volksinitiative im Raum. Letztes Jahr lief dieses Projekt unter dem Titel «Landesrecht vor Völkerrecht»; inzwischen wurde die Terminologie noch einen Zacken nationalistischer gedreht: «Schweizer Recht geht fremdem Recht vor». Unter diesem Titel stellte die SVP an einer Medienkonferenz vom 12. Aug. 2014 ihr konkretisiertes Volksinitiativen-Projekt der Öffentlichkeit vor.

Ausgearbeiteter Initiativtext

Neu ist ein ausgearbeiteter Initiativtext, welcher den Parteigremien und der SVP-Delegiertenversammlung zur Beschlussfassung über die Lancierung der Volksinitiative vorgelegt werden soll. Der vorliegende Entwurf möchte die Bundesverfassung als «oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft» in der Bundesverfassung festschreiben; sie soll explizit Vorrang haben vor dem Völkerrecht, «unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts». Im Fall eines Widerspruchs zwischen Bundesverfassung und völkerrechtlichen Bestimmungen sorgen Bund und Kantone «für eine Anpassung der völkerrechtlichen Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung, nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge».

Politischer Grössenwahn

Damit ist die Katze aus dem Sack. Die SVP möchte ihren schrillen Konfrontationskurs gegen die international gültigen Menschenrechte - vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts - tatsächlich in der Verfassung festschreiben lassen. Denn die zitierte Bestimmung zur Auflösung von Widersprüchen zwischen Verfassungsrecht und internationalem Recht zielt in erster Linie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK, über deren Umsetzung sich die Partei besonders zu ereifern beliebt.

In einer seltsam grössenwahnsinnigen Manier möchte die rechtspopulistische Partei entweder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR dazu bringen, seine Auslegung der Menschenrechte an menschenrechtswidrige Volksverdikte des Schweizer Souveräns anzupassen oder aber die Schweizer Behörden zu zwingen, sich vom System des internationalen Menschenrechtsschutzes zu verabschieden. So heisst es denn auch explizit in den Erläuterungen des Positionspapiers: «Sollte sich beispielsweise zeigen, dass die Ausschaffungsinitiative oder die Minarettinitiative nicht mit der EMRK oder deren Auslegung durch den EGMR vereinbar ist und lassen sich keine entsprechenden Vorbehalte anbringen, so muss die Schweiz die EMRK kündigen» (S. 6f.).

Reaktionen: Nicht akzeptabel

Noch vor allen juristischen Feinheiten muss festgehalten werden: Eine solche Alternative ist nicht akzeptabel. Das ist vielmehr ein trauriges Zeugnis einer politischen Irrfahrt, welche vom eigenen Erfolg trunken ist und keine rechtsstaatlichen Leitplanken mehr anerkennt. Sollte dieser volksabsolutistische Kurs weiterhin stramm durchgezogen werden, so wird aus dem Spiel mit dem Feuer eine Brandstiftung, deren Folgen noch unabsehbar sind.

Die Schweizer Sektion von Amnesty International kommentiert den Initiativtext wie folgt: «Das Initiativprojekt bedroht unsere grundlegenden Menschenrechte: Diese könnten bei Annahme einer solchen Initiative durch Mehrheitsbeschlüsse eingeschränkt werden. Damit würden Tür und Tor geöffnet für eine Diskriminierung von Minderheiten, deren Rechte bisher vom internationalen Recht und insbesondere von der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK geschützt wurden.» Nebst dem Schutz von legitimen Minderheiten-Interessen stehen auch die Rechtssicherheit als solche sowie die Glaubwürdigkeit der Schweiz in den internationalen Beziehungen auf dem Spiel.

Die Arbeitsgruppe «Dialog EMRK» der NGO-Plattform Menschenrechte spricht von einer Mogelpackung. Unter dem Deckmantel des Respekts vor den Volksrechten ziele der Initiativtext auf den Abbau von Grund- und Menschenrechten ab. Die Initiative würde nicht nur dem Grundrechtsschutz der Schweizer Bevölkerung, sondern auch dem Schutz der Menschenrechte in Europa schaden.

Staatspolitische Kommission setzt Signal

Am Nachmittag des 18. Aug. 2014 tagte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N), welche u.a. die hängigen Vorstösse der SVP zum Thema Landesrecht - Völkerrecht traktandiert hatte. Die Kommission lehnte diese Vorstösse mit deutlichem Mehr ab und beauftragte den Bundesrat, die Abklärungen zu einer erweiterten Vorprüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen weiterzuführen. Damit setzte sie einen Kontrapunkt zur SVP-Initiative, denn der Bundesrat hatte eigentlich auf eine Weiterführung dieser Spur vorerst verzichten wollen.

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