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Kinder von inhaftierten Eltern müssen aus dem Schatten treten   

04.12.2018

In der Schweiz leben rund 9’000 Kinder getrennt von einem inhaftierten Elternteil. Die Behörden müssen die negativen Auswirkungen dieser traumatischen Erfahrung reduzieren. Eine Pflicht, welcher in der Schweiz gemäss einer laufenden Kampagne von ACAT Schweiz (Aktion der Christen für die Abschaffung von Folter) nicht genügend Rechnung getragen wird.

Äusserst dürftig ausgestaltete Besuchsrechte mit Besuchszeiten, die in die Schulzeiten der Kinder fallen, grosse Distanzen zwischen Gefängnis und Wohnort des Kindes, Beschränkungen des Kontakts per Telefon – dies sind nur einige der von ACAT zusammengestellten Nachteile, unter welchen Kinder von Inhaftierten leiden. Sie lassen vermuten, welchen weiten Weg die Schweiz noch vor sich hat, um die emotionale und stabile Beziehung dieser Kinder zu ihren Eltern zu gewährleisten.

Internationale Verpflichtungen

Die Schweiz ist als Vertragsstaat der Kinderrechtskonvention (KRK) dazu verpflichtet im Falle einer Inhaftierung den Kontakt zwischen den Kindern und ihren Eltern zu gewährleisten, ausgenommen eine Kontaktsperre läge im besten Interesse des Kindes (Art. 9 KRK). Alle Vertragsstaaten müssen zudem sicherstellen, dass das Wohl der betroffenen Kinder bei sämtlichen Entscheidungen an erster Stelle steht (Artikel 3 KRK).

Kinder, die leiden

Viviane Schekter, Direktorin des «Relais Enfants Parents Romands» (REPR), begleitet betroffene Kinder und Familien in der schwierigen Zeit der Trennung. Sie erinnert daran: «Eine Person hinter Gittern befördert oft eine ganze Familie in den Schatten». REPR, ACAT und andere Organisation, die sich für Familien mit einem/-r Angehörigen in Haft einsetzen, stellen fest, dass die Inhaftierung eines Elternteils eine erhebliche emotionale Belastung für ein Kind darstellt und nicht ohne Folgen bleibt. Mehr als ein Drittel der betroffenen Kinder hat gesundheitliche Probleme. Zwei Drittel leiden unter psychischen Problemen und neigen dazu Verhaltensstörungen zu entwickeln. Es ist also allgemein erkannt, dass die Inhaftierung eines Elternteils das Leben dessen Kinder schwer beeinträchtigen kann. Solche Auswirkungen einer Inhaftierung werden jedoch in der Praxis wenig bis überhaupt nicht berücksichtigt. Einerseits, weil das Schweizer Justizsystem auf das Prinzip der individuellen Verantwortung ausgerichtet ist und andererseits, weil die Gesellschaft als Ganzes dazu neigt jegliche Massnahmen abzulehnen, welche einem für schuldig Befundenen zu Gute kommen.

  • Parentalité et Détention
    Präsentation von Céline Morisod & Viviane Schekter an der Tagung von Avenir sociale, Juni 2016 (Französisch, pdf, 10 S.)

Der Kinderrechtsausschuss ist besorgt

Die Organisationen in der Schweiz sind nicht die einzigen, welche sich über die Situation der Kinder von Inhaftierten Sorgen machen. Bereits 2015 äusserte sich der Kinderrechtsausschuss besorgt darüber, «dass Daten zur Anzahl und zur Situation von Kindern inhaftierter Eltern fehlen. Ferner ist nicht bekannt, ob die Beziehung eines Kindes zum inhaftierten Elternteil genügend unterstützt wird». Der Ausschuss empfiehlt aus diesen Gründen «Daten zu erheben und eine Studie zur Situation von Kindern, deren Eltern im Vertragsstaat inhaftiert sind, durchzuführen. Dies mit dem Ziel, eine persönliche Beziehung zwischen den Kindern und ihren Eltern mittels regelmässiger Besuche, mit einem Angebot an angemessenen Dienstleistungen und geeigneter Unterstützung […] zu gewährleisten und sicherzustellen». Diese Empfehlungen wurden noch nicht umgesetzt, obwohl die Problematik alles andere als neu ist.

Situation in der Schweiz

Eine der wenigen Studien zu diesem Thema wurde von Roger Hofer und Patrik Manzoni durchgeführt. Die Professoren des Fachbereichs Soziale Arbeit an der Fachhochschule Zürich (ZHAW) befragten 2017 elf Direktoren/-innen von offenen und geschlossenen Gefängnissen und Leiter/innen von Strafvollzugsbehörden in der Deutschschweiz zum Thema der Angehörigenarbeit. In der Januar-Ausgabe des #prison-Info Magazins stellten sie 2018 einige ihrer Ergebnisse vor, welche auch für betroffene Kinder relevant sind. Die meisten Gefängnisdirektoren/-innen und bewerteten die bestehende Zusammenarbeit mit den Angehörigen von Inhaftierten als positiv. Nach Ansicht der Forscher/innen hingegen werden deren Anliegen, einschliesslich jene der Kinder, im Allgemeinen zu wenig berücksichtigt und eine kurzfristige Verbesserung der Situation ist nicht zu erwarten. Etwas besser gestaltet sich die Situation in der Westschweiz, wo das Gefängnis Champ-Dollon an mehreren Projekten zur Unterstützung von inhaftierten Eltern beteiligt ist. Dies stellt jedoch eine klare Ausnahme dar und die Projekte sind ein Resultat des Engagements der Zivilgesellschaft - nicht der Behörden.

Die Zivilgesellschaft schliesst eine Lücke im System

In der Westschweiz bietet die Stiftung REPR seit 1995 entsprechende Projekte an. REPR setzt sich aus zehn Fachleuten und sechzig Freiwilligen zusammen und informiert und berät von Inhaftierung betroffene Familien. Sie unterstützt in diesem Sinne Kinder dabei, ihre Eltern im Gefängnis zu besuchen, und organisiert Workshops mit den Familien vor Ort.
Eine Evaluation der Prison Research Group der Universität Bern im Februar 2018 ergab, dass REPR mit der Unterstützung von betroffenen Kindern und der Durchführung von Kreativwerkstätten in den Gefängnissen ein wichtiges Bedürfnis der Gefangenen und ihrer Kinder erfüllt und dadurch zu einer generellen Beruhigung des Lebens in den Institutionen beiträgt. Darüber hinaus stellt der Bericht fest, dass die Arbeit von REPR die soziale Wiedereingliederung von Gefangenen fördert und eindeutig eine Lücke im Strafvollzug schliesst.
Eine positive Bewertung, die aber gleichzeitig zum Nachdenken anregt. Dass dieses Projekt derartige Früchte trägt, zeugt nicht zuletzt davon, dass die Unterstützung der Kinder und Familien in der Schweiz gänzlich vom Engagement der Zivilgesellschaft abhängt. Aufgrund mangelnder Angebote besteht bei der Unterstützung von betroffenen Kindern insbesondere in der Deutschschweiz ein enormes Defizit.
Die Achtung der Rechte von Kindern liegt jedoch klar in der Verantwortung des Staates. Es bleibt zu hoffen, dass die Empfehlungen des Europarates zu den Kindern von inhaftierten Eltern dazu führen werden, dass die Thematik in den kantonalen Strafvollzugskonkordaten aufgegriffen wird.

Empfehlungen des Europarates

Das Ministerkomitee des Europarats verabschiedete im April 2018 eine Liste mit Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten der KRK zum Thema Kinder inhaftierter Eltern. Die Empfehlungen des Europarates sind zwar rechtlich nicht verbindlich, geniessen aber grosses Ansehen bei den Mitgliedstaaten, einschliesslich der Schweiz. Es darf daher erwartet werden, dass sie einen Wandel in der Mentalität und der Praxis des Schweizerischen Justizvollzugs ankündigen. Die 56 Empfehlungen liefern auf jeden Fall die Instrumente dazu: von der Verhaftung bis hin zur Vorbereitung der Entlassung eines Elternteils, einschliesslich der Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Kontakts mit den Kindern. Sie betonen zudem die Notwendigkeit, das Gefängnispersonal zu den Bedürfnissen und Rechten von Kindern zu schulen sowie kinderfreundliche Praktiken und Massnahmen zu bewerten und weiterzuentwickeln.
Der Europarat erinnert zudem an eine Tatsache, welche sich in der Schweizer Vollzugspraxis nicht widerspiegelt, nämlich, «dass Kinder mit inhaftierten Eltern keine Straftat begangen haben und nicht behandelt werden sollten, als ob sie infolge der Handlungen oder mutmasslichen Handlungen ihrer Eltern im Konflikt mit dem Gesetz stünden».

ACAT Petition

Die Bemerkungen des Europarats verdeutlicht die Herausforderung, vor welcher ca. 2,1 Millionen betroffene Kinder in Europa stehen. Aus diesem Grund hat sich Aktion der Christen für die Abschaffung von Folter (ACAT) dazu entschlossen, sich für diese Kinder stark zu machen. Anlässlich des Menschenrechtstags vom 10. Dezember 2018 erstellte die Organisation ein Kampagnendossier zu dieser Thematik und startete eine Petition an die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD).
Aufgrund der fehlenden Richtlinien zur Achtung der Rechte von Kindern mit einem Elternteil im Gefängnis und der Abwesenheit einer einheitlichen Praxis zwischen den Kantonen stellt ACAT Schweiz vier spezifische Forderungen an die KKJPD. Erstens sollen eine umfassende Datenerhebung und eine Studie über die Situation der Kinder von Inhaftierten in der Schweiz durchgeführt werden. Ferner sei dafür zu sorgen, dass Rechtsvorschriften, Politik und Praxis den in den oben genannten Empfehlungen des Europarates verankerten Grundprinzipien entsprechen. Es sei zudem sicherzustellen, dass diese Empfehlung an alle zuständigen Behörden, Institutionen, Verbände und Spezialisten/-innen sowie an die Kinder von Gefangenen und ihre Eltern weitergegeben werden. Schliesslich fordert ACAT die Breitstellung der notwendigen Mittel zur Gewährleistung der Achtung der Rechte der betroffenen Kinder und der Aufrechterhaltung einer persönlichen Beziehung mit ihren Eltern. Die ausgefüllten Unterschriftenblätter können bis zum 31. Januar 2019 an ACAT geschickt werden.