humanrights.ch Logo Icon

Kritik am neuen Polizeiaufgabengesetz

22.03.2010

Das Bundesamt für Polizei will massiv mehr Kompetenzen beim Überwachen, Aushorchen und Kontrollieren - und dies schon bevor überhaupt ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden ist. Damit wird die Unschuldsvermutung ausgehebelt, findet Amnesty International. Der geplante Eingriff in die Grundrechte der Bürger führt zu heftiger Kritik von allen Seiten. Die Vernehmlassung der Vorlage ist am 15. März 2010 abgelaufen.

Medienmitteilung von grundrechte.ch

Grundrechte.ch schreibt auf ihrer Website unter dem Titel «Die Lauscher versuchen ihren nächsten Angriff» zum Vernehmlassungsende des neuen Polizeiaufgabengesetzes:

«Die Kritik am Entwurf kommt von allen Seiten und fällt überwiegend hart aus. Das liegt zunächst daran, dass das Bundesamt für Polizei (Fedpol) mit diesem Gesetz nach Kompetenzen und Methoden verlangt, die aus dem zweiten Entwurf zu einem verschärften Staatsschutzgesetz stammen. Einem Entwurf also, den das Parlament bereits zurückgewiesen hat. Der NationaIrat trat gar nicht erst darauf ein, der Ständerat schickte die Vorlage an den Bundesrat zurück. Verschiedentlich kritisierte man den 'grossen Lauschangriff' und verlangte, die Bürger müssten besser vor solchen Eingriffen geschützt werden.

Dennoch tauchen solche Forderungen im neuen Polizeigesetz wieder auf. So soll die Fedpol die Kompetenz erhalten, ohne konkreten Tatverdacht oder Strafverfahren Personen in der Öffentlichkeit zu überwachen, filmen oder abzuhören. Ohne Wissen der betreffenden Person können auch ihre Freunde oder Familie befragt werden. Die Bundespolizei soll selber und ohne externe Kontrolle entscheiden können, ob sie die überwachte Person benachrichtigen will oder nicht. Sie darf private Spitzel anwerben und auch bezahlen, ohne dass sichergestellt ist, ob deren Informationen auch stimmen.

Amnesty International (AI) und die Gruppe grundrechte.ch kritisieren den Entwurf besonders scharf und ausführlich. Bei der Beschaffung von Informationen über Bürger, schreibt AI, werde die Unschuldsvermutung ausgehebelt. Was die Überwachung angeht, verlangt AI eine Bewilligungspflicht durch eine unabhängige Behörde. Die wichtigsten Bestimmungen seien generell zu vage formuliert. Zudem liessen die vielen Ausnahmebestimmungen den Behörden einen grossen Ermessensspielraum.

Die Gruppe grundrechte.ch kritisiert zudem, dass der Entwurf sich nicht auf die unmittelbare Gefahrenabwehr beschränke, sondern auf Störungen der Sicherheit und Ordnung, die theoretisch irgendwann in der Zukunft möglich wären. Damit könne die Bundespolizei schon im Vorfeld gegen Personen vorgehen, ohne dass klar werde, ob das Vorgehen verhältnismässig, nötig und angemessen sei.

Beide Organisationen finden auch, dass der bezahlte Einsatz von Privatpersonen als Spitzel die Gefahr von Missbräuchen erhöhe. «Eine Polizei, die so operieren darf», sagt Viktor Györffy von grundrechte.ch, «ist nicht mehr kontrollierbar».»

Dokumentation

Weiterführende Informationen