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«Anleitung zum Wegschauen» – Bundesrat schlägt exzessive Ausnahmeregelung für Konzernverantwortung vor

01.07.2021

Eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Organisationen – darunter humanrights.ch – reichen diese Tage ihre Stellungnahmen zur Verordnung über den indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative ein. Gemeinsam kritisieren sie den Vorschlag des Bundesrates als wirkungslos. Der Geltungsbereich des bereits vielfach kritisierten Gegenvorschlags wird in der Verordnung dermassen eingeschränkt, dass das schwache Gesetz endgültig zur Farce verkommt.

2019 griff der Bundesrat zu einem ungewöhnlichen Manöver: In einer kurzfristigen Aktion lancierte die zuständige Justizministerin mitten in der bereits seit 2 Jahren laufenden parlamentarischen Debatte zur Konzernverantwortungsinitiative einen verspäteten Gegenvorschlag. Damit wurde ein griffiger Kompromiss im Parlament verhindert.

Im April 2021 hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen des indirekten Gegenvorschlages per Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Rahel Ruch, Geschäftsleiterin der Konzernverantwortungsinitiative, kritisiert: «Der Bundesrats plant derart exzessive Ausnahmeregelungen und Einschränkungen, dass praktisch kein Unternehmen mehr die Sorgfaltspflichten in den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien erfüllen muss. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Stimmberechtigten, die die Konzernverantwortungsinitiative mehrheitlich angenommen haben.»

Folgende Punkte sind aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen besonders problematisch:

Konfliktmineralien: Dubiose Kleinsthändler werden belohnt

  1. Im Bereich Konfliktmineralien sieht die Verordnung viel zu hohe Schwellenwerte vor. Damit wird ein relevanter Teil der in die Schweiz importierten Konfliktmineralien nicht unter die Sorgfaltsprüfungspflicht fallen. Oliver Classen von Public Eye konstatiert: «Dubiose Kleinsthändler werden vom Bundesrat belohnt, obwohl sie z.B. bei der Goldeinfuhr ein grosses Problem darstellen.» 
  2. Gleichzeitig werden, obwohl hierzu keine gesetzliche Grundlage besteht, Unternehmen, die mit rezyklierten Metallen handeln, a priori ausgenommen. «Mit dieser Einschränkung fördert der Bundesrat Umgehungs-Tricks, die heute schon gang und gäbe sind, um Gold von zweifelhafter Herkunft einzuführen.» kommentiert Classen.

Kinderarbeit: Anleitung zum Wegschauen

Im Bereich Kinderarbeit können sich noch mehr Unternehmen aus der Verantwortung befreien:

  1. KMU werden vom Bundesrat ungeachtet ihrer Risiken komplett ausgenommen. Von dem versprochenen, risikobasierten Ansatz kann keine Rede mehr sein – obwohl die Gesetzgebung dies vorsieht. 
  2. Weiter werden Grossunternehmen ausgenommen, wenn die Endfertigung ihrer Produkte in einem Land ohne grössere Risiken für Kinderarbeit geschieht. Vertreibt ein Schweizer Konzern einen Schuh der «Made in Germany» ist (nur Endmontage in Deutschland), muss er keine Sorgfaltsprüfungspflicht erfüllen, obwohl die Bestandteile vom Schuh in einem Drittstaat mit Kinderarbeit produziert sein können. Damit wird der Sinn und Zweck der Bestimmung völlig ausgehebelt. 
  3. Hat sich ein Grossunternehmen bis dahin noch nicht aus der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Kinderarbeit befreien können, sieht die Verordnung noch eine dritte Möglichkeit vor: Wenn kein «begründeter Verdacht» in Bezug auf ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung auf Kinderarbeit besteht, muss auch keine Sorgfaltsprüfung durchgeführt werden. Das ist ein klassischer Fehlanreiz: Unternehmen, welche die Augen vor möglicher Kinderarbeit in ihrer Lieferkette verschliessen, werden darin bestärkt. Nur wer hinschaut, ist dem Gesetz unterstellt – und das sind klassischerweise jene wenigen Unternehmen, die bereits freiwillig gegen Kinderarbeit vorgehen. 

International abgehängt

Der gesamte Gegenvorschlag mit seinen massiven Konstruktionsfehlern – angefangen mit der willkürlichen Beschränkung auf wenige Themen und aufgehört beim kompletten Verzicht auf Kontrollen und Sanktionen – ist im internationalen Vergleich rückständig und überholt. Der Richtlinien-Entwurf Resolution des EU-Parlaments, das deutsche Lieferkettengesetz, das französische Loi de Vigilance, die konkreten Projekte aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden gehen alle viel weiter und sehen behördliche Kontrolle, Haftung oder sogar strafrechtliche Sanktionen vor. «Die Schweiz hinkt hinterher und zementiert die Straflosigkeit für jene Konzerne, welche Menschenrechte oder Umwelt verletzen.» hält Danièle Gosteli von Amnesty International Schweiz fest.

Die Zivilgesellschaft fordert den Bundesrat auf, die Verordnung nachzubessern und hat konkrete Anträge eingereicht. Doch darüber hinaus ist klar, dass auch die beste Verordnung aus dem mangelhaften Gegenvorschlag keine international anschlussfähige Regelung macht. Deshalb wird sich die Koalition hinter der Konzernverantwortungsinitiative weiterhin für ein griffiges Gesetz einsetzen, das Konzerne wirklich in die Verantwortung nimmt.

Die ausführliche Vernehmlassungsantwort der Koalition für Konzernverantwortung finden Sie hier.