Leibesvisitationen in Gefängnissen sind auch bei Verwahrung gerechtfertigt
23.01.25
![Obwohl systematische Leibesvisitationen in der Justizvollzugsanstalt zwar in die Menschenwürde der Inhaftierten eingreifen, sind sie gemäss Bundesgericht zur Wahrung der Sicherheit ebendieser Anstalt gerechtfertigt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob sich die betroffene Person im Strafvollzug oder in der Verwahrung befindet. Dieses Urteil ist ein Rückschlag für die Bemühungen um eine menschenrechtskonformere Verwahrung in der Schweiz.](upload/bilder/2025/250120_cellule_prison.jpg)
Obwohl systematische Leibesvisitationen in der Justizvollzugsanstalt zwar in die Menschenwürde der Inhaftierten eingreifen, sind sie gemäss Bundesgericht zur Wahrung der Sicherheit ebendieser Anstalt gerechtfertigt. Dabei macht es…