humanrights.ch Logo Icon

«Diplomatische Zusicherungen»: Zweiter Brief an den Bundesrat

29.06.2007

Diplomatische Zusicherungen sind schriftliche Garantien gegen die Anwendung von Folter und grausamer Behandlung, die im Falle einer Übergabe einer inhaftierten Person an die Behörden eines Landes ausgehandelt werden, in welchem die Anwendung von Folter erfahrungsgemäss nicht ausgeschlossen werden kann. Die von westlichen Staaten im Kontext des Kampfes gegen den Terrorismus zunehmend praktizierten diplomatischen Zusicherungen führen zu einer Aushöhlung des Non-Refoulement-Prinzips und schliesslich zu einer Schwächung des absoluten Folterverbots.

Briefwechsel mit dem Bundesrat

Nachdem die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) im Dezember 2006 in einem Brief an den Bundesrat die schwankende Schweizer Haltung gegenüber der Praxis der diplomatischen Zusicherungen kritisiert hatte, hat der Bundesrat in einer Antwort vom April 2007 seine Auffassung präzisiert, wonach er diplomatische Zusicherungen im Falle von asyl- oder ausländerrechtlichen Wegweisungen in folterverdächtige Länder ablehne, jedoch im Falle von Auslieferungen von Personen in dieselben Länder im Rahmen von internationalen Rechtshilfemassnahmen gutheisse. (Vgl. auch unten die Anwort des Bundesrats auf die Interpellation Gysin mit teilweise identischer Argumentation.)

Human Rights Watch hat am 28. Juni 2007 in einer ausführlichen Antwort an den Bundesrat diese Unterscheidung zwischen Wegweisung und Auslieferung scharf kritisiert und die Argumente, welche der Bundesrat für diplomatische Zusicherungen im Falle von Auslieferungen ins Feld führte, als empirisch und rechtlich unhaltbar zurückgewiesen.

Human Rights Watch hatte im ersten Brief vom 14. Dez. 2006 der Schweiz vorgeworfen, sie hätte sich auf internationaler Ebene immer gegen den Gebrauch von «diplomatischen Zusicherungen» ausgesprochen, da sie keinen effektiven Schutz gegen Folter böten. Doch nun verlasse sie sich selbst auf solche Zusicherungen, um Personen in die Türkei ausliefern zu können. Dieser Vorwurf bezog sich auf zwei aktuelle Fälle von drohender Auslieferung an die Türkei.

Auslieferungen an die Türkei? 

Im Zusammenhang mit der drohenden Auslieferung von Erdogan E. an die Türkei hat Nationalrat Remo Gysin eine Interpellation eingereicht. Darin werden Fragen zu Auslieferungen an die Türkei und damit zusammenhängende diplomatische Zusicherungen aufgeworfen. Der Bundesrat schrieb in seiner Antwort, dass in der Türkei «namentlich in Fällen mit politischem Hintergrund eine Verletzung von Grundrechten nach wie vor nicht völlig ausgeschlossen werden kann». Amnesty International schreibt in einer Stellungnahme zur Situation in der Türkei, dass die Regierung in den letzten Jahren zwar Anstrengungen unternommen habe, um die alltägliche Folter in Polizeiposten und Gefängnissen auszumerzen, doch es würden immer noch regelmässig Zeugenberichte über Folter und Misshandlungen bekannt. Zu solchen Informationen hatte auch das Bundesgericht Zugang, als es am 23. Jan. 2007  im Falle des Kurden Esiyok entschied, er könne mit entsprechenden diplomatischen Zusicherungen an die Türkei ausgeliefert werden. 

Exemplarische Fälle

Es gibt international mehrere Beispiele, bei denen bekannt wurde, dass Personen nach ihrer Auslieferung in den Heimatstaat gefoltert wurden, obwohl vorher zugesichert wurde, dass dies nicht geschehen würde. Ein exemplarischer Fall wurde im Jahre 2005 in Form einer Individualbeschwerde vom UNO-Menschenrechtsausschuss, dem Überwachungsorgan des Pakt II, behandelt. Ein Zweiter ähnlicher Fall wurde ebenfalls im Jahre 2005 vom UNO-Ausschuss gegen die Folter CAT behandelt.

Internationale Kritik

HRW und Amnesty International (AI) sind der Ansicht, dass «diplomatische Zusicherungen» keinen ausreichenden Schutz gegen Folter bieten. AI glaubt, dass solchen Vereinbarungen nicht getraut werden kann. Wer darauf baue, verstosse gegen internationales Recht. Eine Grosszahl weiterer Stimmen schliessen sich dieser Meinung an, so auch Thomas Hammarberg, der Menschenrechtskommissar des Europarats und Manfred Nowak, der UNO-Sonderberichterstatter zu Folter. Staaten haben die absolute und vorbehaltlose Pflicht, keine Person in ein Land auszuweisen oder auszuliefern, in dem eine Gefahr der Folter oder unmenschlichen Behandlung besteht (Non-Refoulement-Prinzip).