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Terrorbekämpfung in der Schweiz (Archiv 2005-2007)

03.07.2007

Diese Seite dient als Archiv von älteren Artikeln auf humanrights.ch zur Terrorbekämpfung in der Schweiz. Sie sind in chronologischer Reihenfolge aufgeführt und inhaltlich voneinander unabhängig.

Anti-Terrorabkommen mit USA (SR 2/07)

(Artikel vom 03.07.2007)

Als Zweitrat hat der Ständerat in der Sommersession einstimmig (bei sechs Enthaltungen) dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und der Finanzierung des Terrorismus zugestimmt. Ziel des Abkommens ist es, die Zusammenarbeit der schweizerischen und US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen Terroranschläge zu erleichtern. Der Vertrag ersetzt ein nach dem 11. September 2001 mit Vertretern der US-Regierung abgeschlossenes „Operative Working Arrangement“ (OWA), das seit dem 4. September 2002 in Kraft ist. Das Folgeabkommen, so die Botschaft des Bundesrates „bezweckt die Schaffung gemeinsamer Ermittlungsgruppen zur Beschaffung und zum Austausch von Informationen im Kampf gegen den Terrorismus und dessen Finanzierung. Die Polizeizusammenarbeit beschränkt sich auf hängige Ermittlungs- und/oder Strafverfahren in den beiden Ländern und richtet sich nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht. Sie ergänzt die Kooperation im Rechtshilfebereich, die auch weiterhin durch den Staatsvertrag vom 25. Mai 1973 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen (SR 0.351.933.6) geregelt wird.“

Der Nationalrat hat dem Abkommen mit 119 gegen 62 Stimmen zugestimmt. Die Gegner äusserten während der Beratungen in der Frühlingssession 07 vor allem ihr grundsätzliches Misstrauen gegenüber der USA als Vertragspartner. 

Schweiz soll «terroristische Delikte entpolitisieren» (SR 1/06)

(Artikel vom 27.04.2006)

In der Frühjahrssession 2006 hat nach dem National- auch der Ständerat dem Beitritt der Schweiz zum geänderten Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus zugestimmt. Anders als im Nationalrat lag zu diesem Geschäft im Ständerat kein Gegenantrag vor und der Beitritt wurde einstimmig beschlossen. Die Änderung des Übereinkommens wurde angestrebt, damit sich Terroristen in Zukunft nicht auf den politischen Charakter ihrer Straftat berufen können, um einer Auslieferung zu entgehen. Im Protokoll wird aus diesem Grund die Liste der terroristischen, nicht als politisch geltenden Delikte erweitert. Mit dessen Inkrafttreten würden etwa Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Bombenanschlägen und der Finanzierung des Terrorismus nicht mehr als politische Straftaten gelten. 

Der Nationalrat hatte der Änderung des Protokolls im Herbst 2005 mit 117 zu 16 Stimmen zugestimmt. Der Täterschutz wie er im Übereinkommen bisher formuliert war, genüge den heutigen Anforderungen an die Bekämpfung terroristischer Kriminalität nicht mehr, befand die Mehrheit des Nationalrats. Die Grüne Fraktion bekämpfte den Beitritt zum geänderten Protokoll. Sie äusserte grundsätzliche Vorbehalte gegenüber dem Terrorismusbegriff. Daniel Vischer (Grüne, ZH) sagte, das Abkommen spreche politisch-sozialer Motivation jegliche Berechtigung ab. Sein Nichteintretensantrag hatte im Rat jedoch keine Chance. Die Mehrheit der Nationalräte/innen schlug die gerechtfertigten Bedenken bezüglich Täterschutz in den Wind und lehnte mit 90 zu 49 Stimmen auch einen Antrag von Carlo Sommaruga (SP, GE) ab, gegenüber dem Abkommen einen Vorbehalt festzuschreiben. Ein solcher bestand bereits gegenüber dem alten Übereinkommen und ermöglichte der Schweiz bisher, selbst zu entscheiden, ob eine Tat als politisch zu werten sei oder nicht. 

Die Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte im Abkommen sehen nun einzig vor, dass keine Verpflichtung zur Auslieferung besteht, wenn der betreffenden Person Folter, Todesstrafe oder lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Freilassung drohen. Allerdings kann eine Auslieferung dennoch erfolgen, wenn der ersuchende Staat eine genügende Zusicherung abgibt.

Terrorismus: heikle Vorschläge der Ständeratskommission

(Artikel vom 23.02.2005)

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SIK-S) hat am 21. Februar 2005 ein Postulat eingereicht, in welchem der Bundesrat ersucht wird, zu prüfen, wie die Gesetzgebung in verschiedenen Bereichen angepasst werden kann, um eine effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen zu ermöglichen. Die dem Bundesrat zur Prüfung vorgelegten Vorschläge sind heikel und betreffen unter anderem den Datenschutz.

So soll geprüft werden, ob die Bundesanwaltschaft der Sektion Elektronische Kriegsführung Überwachungsaufträge erteilen kann. Die SIK-S möchte des Weiteren die Präventivüberwachung ermöglichen. Bisher verlangt das Gesez das Vorliegen eines dringenden Verdachts, um eine solche Überwachung durchzuführen. Schliesslich erachtet die Kommission auch eine Präventivintervention als nützlich.

Gemäss einer Medienmitteilung der Parlamentsdienste ist sich die Kommission der Problematik gesetzgeberischer Eingriffe in diesen Bereichen bewusst. Zwischen einer effizienteren Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens und der Wahrung der Bürgerrechte müsse sorgfältig abgewogen werden.