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Fallvideo: Berner Polizeigesetz vor Bundesgericht

08.04.2021

Das revidierte Berner Polizeigesetz stand von Anfang an wegen grundrechtlich heiklen neuen Regelungen in Kritik. Eine breite Allianz aus Parteien, Gewerkschaften, Menschenrechts- und Minderheitenorganisationen reichte deswegen eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die Anlaufstelle strategische Prozessführung präsentiert den strategischen Fall in einer neuen Videodokumentation.


Im März 2018 hatte der Grosse Rat des Kantons Bern die Totalrevision des Polizeigesetzes beschlossen. Das Gesetz schuf eine neue Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden. Es enthielt jedoch auch einige grundrechtlich problematische Regelungen. Neu sollten Kosten, die durch gewalttätige Ausschreitungen an Demonstrationen entstehen, auf die Organisator*innen überwälzt werden. Weiter sollten neue strenge Bestimmungen zur Wegweisung und Fernhaltung von Fahrenden sowie sehr weitreichende Überwachungsbefugnisse der Polizei eingeführt werden.

Nachdem das Referendum gegen das Gesetz vom Volk abgelehnt worden war, reichte ein Komitee aus verschiedenen Organisationen - darunter auch humanrights.ch - Beschwerde beim Bundesgericht ein. Grossrätin Christa Ammann, Mitglied des Komitees, sagt: "Ein Gericht hat die Aufgabe, korrigierend einzugreifen, wenn ein Parlament oder die Stimmbevölkerung etwas entscheidet, das mit den Grundrechten nicht vereinbar ist."

Das Bundesgericht in Lausanne folgte den Beschwerdeführenden und hiess im April 2020 zahlreiche Punkte der Beschwerde gut. So wurden die Befugnisse zu GPS-Überwachungen aus dem Gesetz gestrichen sowie die "Lex Fahrende" vollumfänglich aufgehoben. Einzig die Bestimmung zu den Demonstrationen liess das Bundesgericht unangetastet.

Die ausführliche Argumentation der Beschwerdeführenden sowie ihre Bilanz zum Prozess sehen Sie in unserem Video. Weitere Informationen finden Sie zudem hier in unserer Falldokumentation.

Auch das neue Polizeigesetz auf Bundesebene verletzt grundlegende Menschenrechte. Deshalb setzt sich humanrights.ch für die Ablehnung des Gesetzes am 13. Juni 2021 ein.

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Marianne Aeberhard
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marianne.aeberhard@humanrights.ch
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Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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