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Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (UNO-Migrationspakt)

03.03.2020

Vom 19. Dezember 2018

Vertragstext und Ratifizierungen

Vertragstext: Deutsch / Französisch / Englisch

Nachdem am 10. Dezember 2018 164 UNO-Mitgliedsstaaten dem «Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration» zugestimmt hatten, verabschiedete auch die UNO-Generalversammlung am 19. Dezember 2018 den sogenannten «Migrationspakt». 152 Staaten sprachen sich für den Pakt und fünf dagegen aus, wobei sich zwölf Staaten – darunter die Schweiz – der Stimme enthielten und 24 Staaten der Abstimmung ferngeblieben sind.

Der UNO-Migrationspakt wurde unter Federführung der Schweiz und Mexikos ausgearbeitet. Er basiert auf der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten (Anhang II), welche am 19. September 2016 durch die UNO-Generalversammlung verabschiedet worden war. Hauptziel des Migrationspaktes ist, dass die beteiligten Staaten die notwendigen Rahmenbedingungen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration schaffen.

Drei zentrale Ziele des Migrationspaktes

Durch den Migrationspakt sollen sowohl die internationale Zusammenarbeit als auch die gemeinsame Verantwortung der Staaten in der Migrationspolitik gestärkt werden. Der Pakt beinhaltet hierfür drei zentrale Ziele:

  1. Die Staaten sollen die nationale Entwicklungspolitik und die internationale Zusammenarbeit in Bezug auf Migrationsfragen neu ausrichten.
  2. Die internationale Zusammenarbeit der Staaten soll gestärkt werden, um vermehrt gegen Schleuser/innen und Menschenhändler/innen vorgehen zu können und den Opfern einen besseren Schutz bieten zu können.
  3. Die Staaten werden aufgefordert, mehr Möglichkeiten für legale Migration zu schaffen.

Grundsätzliche Stossrichtung des Migrationspaktes

Der Migrationspakt soll die Migration insofern erleichtern, als die Staaten ihre Einreise- und Visabestimmungen liberalisieren und über die Möglichkeiten zur legalen Migration informieren sollen.

Die Stellung von Migranten/-innen soll unter anderem durch einen gesicherten Zugang zu den staatlichen Grundleistungen, beispielsweise Bildung, Gesundheitswesen und Sozialleistungen, sowie durch rechtliche Beratungsangebote verbessert werden. Ebenso soll die Ankerkennung von Bildungsabschlüssen erleichtert werden.

Die Zielländer verpflichten sich dazu, die Menschenrechte von Migranten/-innen zu achten. Dabei sollen sie die besondere Stellung von Kindern und Frauen bei der Integration in die neue Gesellschaft berücksichtigen.

Weiter soll auch der Kampf gegen den Menschenschmuggel verstärkt werden. Ebenso steht die Rettung von Migranten/-innen im Zentrum sowie die verstärkte Unterstützung der Herkunftsländer der Migranten/-innen, um Fluchtursachen besser bekämpfen zu können.

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