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UNO-Weltprogramm für Menschenrechtsbildung: Aktionsplan für die 2. Phase

21.07.2011

Erstveröffentlichung im SKMR-Newsletter Nr. 2
vom Bereich Menschenrechtsbildung

Der UNO-Menschenrechtsrat hat am 30. September 2010 einen Aktionsplan für die zweite Phase des UNO-Weltprogramms für Menschenrechtsbildung (2010-2014) verabschiedet. Während die erste Phase des Weltprogramms sich auf die schulische Menschenrechtsbildung konzentrierte, fokussiert die zweite Phase auf die Menschenrechtsbildung im Universitäts- und Hochschulbereich und in der berufliche Aus- und Weiterbildung von Staatsangestellten.

Gleichzeitig werden jene Mitgliedstaaten, die im Rahmen der ersten Phase des UNO-Weltprogramms für Menschenrechtsbildung noch keine spezifischen Schritte unternommen haben, um Menschenrechtsbildung auf der Primar- und Sekundarstufe zu integrieren, dazu aufgefordert, dies in der zweiten Phase nachzuholen. Die Schweiz hatte in der ersten Phase keinen nationalen Aktionsplan vorgelegt.

Von allen UNO-Mitgliedstaaten – so auch von der Schweiz – wird in der zweiten Phase ein nationaler Aktionsplan erwartet. In den Vorgaben wird betont, dass der nationale Aktionsplan dem Kontext des jeweiligen Landes entsprechen muss, was erlaubt, im schulischen Bereich auf das föderale Bildungssystem der Schweiz Rücksicht zu nehmen.

In die Universitäts-, Hochschul-  und Berufsbildung integrieren

Der Aktionsplan für die zweite Phase des UNO-Weltprogramms für Menschenrechtsbildung (2010-2014) verfolgt das Ziel, Menschenrechtsbildung in die Universitäts- und Hochschulbildung, in die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen und Pädagogen/-innen, der Angestellten des öffentlichen Dienstes, der Polizei und der Sicherheitskräfte zu integrieren, die Entwicklung, Verabschiedung und Umsetzung von nachhaltigen nationalen Strategien zu fördern und zur Vernetzung zwischen den einzelnen Akteuren beizutragen.

Nationale Strategien können sich inhaltlich auf die Richtlinien im UNO-Aktionsplan stützen.

Umsetzung in der Schweiz

Die Verantwortung für die nationale Strategie liegt beim Bund. Eine Koordinationsstelle müsste die Entwicklung, die Umsetzung und das Monitoring der nationalen Strategie betreuen. Diese Koordinationsstelle müsste sich mit den kantonalen Bildungsdepartementen, Institutionen der Aus- und Weiterbildung, Berufsverbänden, Nichtregierungsorganisationen etc. gut vernetzen.

Der Prozess zur Umsetzung einer nationalen Strategie könnte gemäss UNO-Weltprogramm für Menschenrechtsbildung folgendermassen aussehen:

1. Schritt:
Analyse der aktuellen Situation der Menschenrechtsbildung in der Hochschul- und Universitätsbildung, in der Ausbildung von Lehrpersonen und Pädagogen/-innen, von Angestellten des öffentlichen Dienstes, von Polizei und von Sicherheitskräften.

2. Schritt:
Festlegung von Prioritäten und Entwicklung einer nationalen Strategie, die Ziele definiert und Massnahmen und Aktivitäten der Umsetzung vorsieht.

3. Schritt:
Umsetzung und Monitoring der Massnahmen.

4.Schritt:
Evaluation und Schlussbericht an das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (Anfang 2015).

Der Bereich „Menschenrechtsbildung“ des SKMR, welcher an der Vorbereitung des Aktionsplans beratend mitgewirkt hat, wird sich in diesen Prozess einbringen und zum zweiten Schritt voraussichtlich eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation der Menschenrechtsbildung in der Schweiz beitragen. Im Rahmen dieser Standortbestimmung soll auch die Primar- und Sekundarstufe berücksichtigt werden, wie dies bereits für die erste Phase des UNO-Weltprogramms gefordert wurde.

In Anbetracht der komplexen Strukturen in der schweizerischen Bildungslandschaft auch im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung muss der Zeitplan, wonach bis Ende 2014 nicht nur eine nationale Strategie zu entwickeln, sondern auch daraus abgeleitete Massnahmen umzusetzen und zu evaluieren seien, als ehrgeizig bezeichnet werden. Basierend auf der Bestandsaufnahme des SKMR können aber sicherlich im Gespräch mit allen Akteuren/-innen erste Schritte in diese Richtung unternommen werden.

Voraussetzung für einen erfolgreichen Prozess ist allerdings eine vom Bund früh eingesetzte handlungsfähige Koordinationsstelle.

Fazit: Bedeutung für die Praxis

  • Die Schweiz ist wie alle anderen Staaten vom UNO-Menschenrechtsrat aufgerufen, einen nationalen Aktionsplan zur Menschenrechtsbildung zu entwickeln, umzusetzen und zu evaluieren.
  • Um diesen Erwartungen entsprechen zu können, müsste der Bund eine Koordinationsstelle einsetzen, die federführend für die Erarbeitung und Umsetzung eines nationalen Aktionsplans wäre.
  • Der Bereich Menschenrechtsbildung des SKMR wird voraussichtlich eine Bestandesaufnahme zur Menschenrechtsbildung in der Schweiz erarbeiten.

Dokumentation