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Greenpeace will «Recht auf gute Luft» einklagen

28.07.2008

Gemeinsam mit sechs Privatpersonen fordert Greenpeace Schweiz die Städte Bern, Zürich und Winterthur auf, mehr für saubere Luft zu tun. Sie machen ihr «Recht auf gute Luft» geltend. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun am 11. Februar 2008 eine entsprechende Beschwerde im Wesentlichen abgewiesen. Gemäss dem Urteil können die Betroffenen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) kein «Recht auf gute Luft» ableiten. Zwar könne ein Staat unter Umständen durchaus verpflichtet sein, bei Umweltverschmutzung Massnahmen zum Schutz von Personen ergreifen zu müssen. Dazu müssten Betroffene jedoch den Nachweis erbringen, dass sie gesundheitlich beeinträchtigt seien und dies direkt auf die Schadstoffe und fehlende staatliche Massnahmen zurückzuführen sei. Die Beschwerdeführer ziehen den Fall weiter ans Bundesgericht.

  • Haben EU-Bürger mehr Rechte als Schweizer?
    Tages-Anzeiger, 28. Juli 2008 (pdf, 2 S.)
  • Bundesverwaltungsgericht: Kein Anspruch auf saubere Luft
    Basler Zeitung Online, 11. Februar 2008 (URL funktioniert leider nicht mehr)
  • Privatpersonen kämpfen vor Bundesgericht um Recht auf saubere Luft
    Basler Zeitung Online, 26. Februar 2008 (URL funktioniert leider nicht mehr)

Unverantwortlicher Umgang mit der Luft 

Der Umgang der Politik mit dem lebenswichtigen «Gut» Luft sei unverantwortlich, sagte Cyrill Studer, Leiter der Greenpeace-Verkehrskampagne an einer Medienkonferenz. «Gesundheits- und klimapolitisch muss gerade beim Ölverbrauch und insbesondere im Strassenverkehr ein radikales Umdenken stattfinden, wenn wir es mit dem in der Verfassung verankerten Recht auf körperliche Unversehrtheit ernst meinen», fügte Studer hinzu.

Recht auf gute Luft 

Den Menschen, die unter der Luftverschmutzung leiden, ist es aufgrund des geltenden Rechts nicht möglich, in der Schweiz die Behörden für ihr Nichthandeln zu verklagen. Greenpeace will deshalb erstmals über die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) das «Recht auf gute Luft» einfordern. Die Schweiz als Unterzeichnerstaat der EMRK sei verpflichtet, Bürger/innen vor Beeinträchtigungen durch Drittverursacher zu schützen, argumentiert das NGO.

Eine Klage abgelehnt 

Die Klage einer Winterthurerin wurde Mitte September von der Zürcher Baudirektion abgelehnt. Die Sängerin hatte geltend gemacht, das sie wegen den Auswirkungen des Ozons und des Feinstaubs auf ihre Stimme Umsatzeinbusse habe. Die Klage an den Kanton Zürich und die Stadt Winterthur war begleitet von einem Arztzeugnis. Die Baudirektion kommt aber zu dem Schluss, dass die Antragstellerin auch nicht stärker von der schlechten Luft betroffen sei als andere Privatpersonen. 

Die Klägerin und Greenpeace reichten gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Regierungsrat. Wenn nötig wollen sie das Verfahren bis zum Bundesgericht und an den Europäischen Gerichtshof weiterziehen.  

Mittlerweile wurden bereits mehrere Klagen bei Bund und Kantonen eingereicht.