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Der Beratende Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten wurde den Mitgliedstaaten des Europarates im Jahr 1995 zur Unterzeichnung vorgelegt und ist das wichtigste völkerrechtliche Instrument im Bereich des Minderheitenschutzes. Die Umsetzung des Rahmenübereinkommens wird vom Ministerkomitee des Europarates und dem Beratenden Ausschuss überwacht.

Mandat

Der Beratende Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten evaluiert die Umsetzung des Abkommens in den Vertragsstaaten und berät das Ministerkomitee des Europarates. Die Ergebnisse seiner Evaluation veröffentlicht der Ausschuss anhand länderspezifischer Stellungnahmen.

Zusammensetzung

Der Beratende Ausschuss besteht aus 18 Expert*innen, welche für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die Mitglieder des Ausschusses müssen unabhängig und unparteiisch sein und über anerkannte Fachkenntnisse im Bereich der nationalen Minderheiten verfügen.

Arbeitsweise

Die Mitgliedstaaten des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten sind dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Staatenbericht vorzulegen, welcher Informationen zur innerstaatlichen Gesetzeslage und Verwaltungspraxis enthält und auf aktuelle Entwicklungen und Problembereiche eingeht. Der Bericht wird wenn möglich unter Mitwirkung von zivilgesellschaftlichen Organisationen verfasst, welche die betroffenen nationalen Minderheiten vertreten.

Zur Prüfung einzelner Mitgliederstaaten bestehen innerhalb des Beratenden Ausschusses mehrere Arbeitsgruppen. Gestützt auf einen eingereichten Staatenbericht verschafft sich die zuständige Arbeitsgruppe ein erstes Bild über die Situation nationaler Minderheiten im Vertragsstaat. Anhand eines Besuches im jeweiligen Land holen sich die Expert*innen zusätzliche Informationen bei Regierungsvertreter*innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Aufgrund der gesammelten Erkenntnisse wird in der Arbeitsgruppe eine Stellungnahme verfasst, welche schliesslich im Plenum des Beratenden Ausschusses diskutiert wird. Sobald die Stellungnahme vom Beratenden Ausschuss verabschiedet ist, wird diese dem Ministerkomitee und allen Vertragsstaaten übermittelt, welche dazu ihre Kommentare abgeben können.

Die Diskussion zu den Stellungnahmen führt letztendlich zur Verabschiedung von Resolutionen des Ministerkomitees, welche die wichtigsten Feststellungen und Empfehlungen enthalten. Nach Annahme einer Resolution wird ein follow-up Seminar durchgeführt, in welchem Vertreter*innen von Behörden und nationalen Minderheiten vor den Mitgliedern des Beratenden Ausschuss die Umsetzung der Empfehlungen diskutieren können.