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Internationales Straftribunal für Ex-Jugoslawien (ICTY)

22.12.2016

Schaffung des ICTY durch Sicherheitsrat

Das Internationale Straftribunal für Ex-Jugoslawien wurde im Mai 1993 durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Reaktion auf die anfangs der 1990er Jahre verübten Massenverbrechen in den Balkankonflikten errichtet. Auf dem Gebiet des früheren Jugoslawien wurden damals grauenvolle Verbrechen wie Mord, Folter, Vergewaltigung und ethnische Säuberungen begangen, denen Tausende von Zivilpersonen zum Opfer fielen.

Politisch-historischer Kontext

Das Jugoslawientribunal war das erste von den Vereinten Nationen geschaffene Kriegsverbrechertribunal. Die internationale Gemeinschaft hatte zu Beginn der 1990er Jahre kaum Erfahrungen mit solchen Gerichten, weshalb das bereits um Jahrzehnte zurückliegende Nürnberger Tribunal, das von den Siegermächten unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg zur Aburteilung der Nazi-Verbrecher geschaffen wurde, als eine Art Modell diente. Der Sicherheitsrat war aber darum bemüht, die grössten Schwächen des Nürnberger Tribunals zu vermeiden. Dem Vorwurf der Siegerjustiz kam man mit der internationalen Besetzung des Richtergremiums zuvor. Um dem Prinzip «Keine Strafe ohne Gesetz» gerecht zu werden, stützte man sich auf das Völkergewohnheitsrecht. Zudem sollte das Verhalten der Mitglieder aller Konfliktparteien untersucht und bestraft werden.

Aufgabe

Das Jugoslawientribunal war ein ad hoc Tribunal mit Sitz in Den Haag, das einzig zum Zweck der Aburteilung von Personen geschaffen wurde, die während der Dauer der Konflikte (1991 bis 2001) völkergewohnheitsrechtlich verbotene Verbrechen auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien begangen haben. Ziel war es, die Hauptverantwortlichen vor Gericht zu bringen.

Da die Balkankonflikte zum Zeitpunkt der Schaffung des Jugoslawientribunals noch im Gang waren, hatte es auch eine wichtige präventive Funktion. Die Verurteilung von Tätern sollte vor weiteren Verbrechen abschrecken. Ausserdem war die Staatengemeinschaft der Ansicht, dass ein dauerhafter Friede auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien nur einkehren kann, wenn für die unzähligen Opfer und deren Familienangehörige Gerechtigkeit geschaffen wird.

Zuständigkeit des ICTY

Das Jugoslawientribunal war zuständig für die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien seit dem 1. Januar 1991 begangen haben (ICTY-Statut, Art. 1 und Art. 8). Darunter fallen schwere Verstösse gegen die Genfer Konventionen von 1949 (Art. 2), Verletzungen der Gesetze und Gebräuche des Krieges (Art. 3), Völkermord (Art. 4) und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 5).

Ungleich der subsidiären Rolle, welche dem später geschaffenen Internationalen Strafgerichtshof zukommt, hat das Jugoslawientribunal Vorrang vor nationalen Gerichten. Zwar sind letztere ebenso für schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts zuständig, doch hat das Jugoslawientribunal jederzeit die Möglichkeit, einen vor nationalen Gerichten laufenden Prozess an sich zu nehmen.

Bisherige Leistungen

Das Tribunal hat insgesamt 161 Personen angeklagt, darunter Staatschefs, Ministerpräsidenten, Generäle, Innenminister und viele andere hoch- und mittelrangige Politiker, Militärs und Polizisten. Das Gericht legt grossen Wert auf seine Unparteilichkeit. Es hat gegen Mitglieder aller Kriegsparteien und ethnischer Gruppierungen, d.h. gegen Serben, bosnische Serben, Kroaten, bosnische Muslime und Kosovo-Albaner ermittelt, Anklage erhoben und Urteile gesprochen.

Mit Stand vom November 2016 sind bereits in 154 Fällen die Verfahren abgeschlossen, sieben Verfahren dauern noch an. 133 Verdächtige waren dabei persönlich vor dem Gericht anwesend.

In 37 Fällen wurde die Anklage wieder zurückgezogen: Gegen 20 Personen wurde die Anklage im Vorverfahren mangels belastenden Materials eingestellt, 10 Angeklagte starben noch vor ihrer Auslieferung, sieben während des Hauptverfahrens. Besonderes Interesse erregte dabei der im Februar 2002 begonnene Prozess gegen Slobodan Milošević, den ehemaligen Präsidenten Jugoslawiens sowie Serbiens. Milošević starb im März 2006 kurz vor Ende seines Prozesses in Untersuchungshaft.

Insgesamt hat das Gericht bisher 83 Schuldsprüche ausgesprochen. Im Fall des ehemaligen Serbenführers in Bosnien-Herzegowina, Radovan Karadžić, ist das Urteil der Berufungskammer noch offen. Das UN-Tribunal befand den Serbenführer im März 2016 für schuldig. Er wurde wegen Völkermord, Mord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schwersten Kriegsverbrechen zu 40 Jahren Haft verurteilt. Karadzic hat dagegen Berufung eingelegt. Bis über seine Berufung entschieden ist, bleibt Karadžić in der Haftanstalt der Vereinten Nationen in Den Haag.

19 der Angeklagten wurden freigesprochen. Stark kritisiert wurde der Freispruch für Vojislav Seselj. Der serbische Nationalist wurde im März 2016 vom Vorwurf der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Chefankläger des Uno-Tribunals, Serge Brammertz, hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

Von den sieben laufenden Verfahren befindet sich eines noch in der ersten Instanz. Es handelt sich dabei um das Verfahren gegen den ehemaligen Militärchef der bosnischen Serben Ratko Mladić. Dieses letzte Urteil im Srebrenica-Prozess wird im kommenden Jahr erwartet. Auch das Urteil im Fall Jadranko Prlić und fünf weiteren ehemaligen hohen Offizieren der bosnisch-kroatischen Armee wird für 2017 erwartet. Sie wurden zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt und legten dagegen Berufung ein.

Beendigung des ICTY und Eröffnung des MICT

Als gemeinsame Nachfolgeeinrichtung der internationalen Strafgerichtshöfe zu Yugoslawien (ICTY) und zu Ruanda  (ICTR) fungiert seit 2012 der Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (Mechanism for International Criminal Tribunals, MICT). Dieser soll als Einheitsgericht die Aufgaben des ICTY und ICTR nach Abschluss der Verfahren übernehmen. Dementsprechend verfügt er über die materiellen, territorialen, zeitlichen und personenbezogenen Zuständigkeiten sowie die Rechte, die Pflichten und die wesentlichen Funktionen der Vorgängerinstitutionen.

Kritische Würdigung

Das ICTY war das erste unabhängige internationale Straftribunal in der Geschichte, das die Kompetenz hatte, höchste Amtspersonen wegen Kriegsverbrechen vor Gericht zu bringen. Das Tribunal hat damit das Ende der Straflosigkeit für Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder, Parteiführer und Generäle, welche die Hauptverantwortung für Verbrechen tragen, eingeläutet und das Prinzip gefestigt, dass jede Person, gleich welchen Ranges, für völkerrechtliche Verbrechen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

Die Tatsache, dass von den 161 Angeklagten alle gefasst werden konnten kann als beachtliche Leistung gewertet werden. Mit Goran Hadžić konnte im Juli 2011 der letzte vom Jugoslawien-Tribunal gesuchte mutmassliche Kriegsverbrecher verhaftet werden.

Das Jugoslawientribunal hat wichtige Pionierarbeit zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts und des internationalen Strafrechts geleistet und dazu beigetragen, dass sich die strafrechtliche Verfolgung wegen Kriegsverbrechen im innerstaatlichen Bereich verbessert hat. Es stand Modell für die Errichtung des internationalen Straftribunals für Ruanda, für das gemischte Tribunal für Sierra Leone und für die Schaffung des ständigen Internationalen Strafgerichtshofs.

Das Straftribunal hat Opfern die Möglichkeit gegeben, als Zeugen gegen die Angeklagten auszusagen und so mindestens zur teilweisen Wiederherstellung der Gerechtigkeit beizutragen. Wenn man davon ausgeht, dass ein dauerhafter Friede ohne Gerechtigkeit nicht möglich ist, hat das Straftribunal zur Stabilität in der Balkanregion beitragen.

Die räumliche Distanz des Tribunals zum Ort des Geschehens kann sowohl als Stärke wie auch als Schwäche gewertet werden. Einerseits kann Entfernung die Objektivität und Unparteilichkeit fördern, andererseits sind damit zweifelsohne auch Schwierigkeiten verbunden, etwa was die Ermittlungen vor Ort und die erschwerte Prozessteilnahme von Zeugen und Opfern betreffen. Die grosse Entfernung des Tribunals hat sich denn auch eher negativ auf dessen Akzeptanz durch die lokale Bevölkerung auswirkt. Dabei ist die Wiederherstellung der Gerechtigkeit und der Stabilität gerade für die lokale Bevölkerung von grösster Bedeutung.

Es wurden auch kritische Stimmen gegen das Jugoslawientribunal laut. Bedauerlich war etwa, dass gegen Slobodan Milošević, ehemaliger Präsident Serbiens, trotz jahrelangem Prozess kein Urteil gesprochen werden konnte, da er im Laufe des Prozesses verstorben ist. Die Staatengemeinschaft und die Opfer werden nie Gewissheit haben, ob er sich des Völkermords schuldig gemacht hatte.

Das ICTY wandelt stets auf einem schwierigen Pfad und muss in Kauf nehmen, dass seine Glaubwürdigkeit kontinuierlich hinterfragt wird. Bei aller Kritik, die nicht verstummen wird, bedeuten die Prozesse einen Meilenstein für die internationale Strafgerichtsbarkeit. Grundlegend bleibt die Botschaft, dass kein hohes Amt der Welt Kriegsverbrecher vor Strafverfolgung schützt.

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