Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF)
Adresse
Bundesrain 20
3003 Bern
http://www.nkvf.admin.ch/nkvf/de/home.html
Aktionsradius
- National
Ständige Arbeiten mit einem Menschenrechtsbezug
Regelmässige Überprüfung der Situation von Personen im Freiheitsentzug
- Die NKVF besucht Gefängnisse, Anstalten und andere Institutionen, in denen Personen der Freiheit entzogen sind oder sein könnten.
- Anhand von Berichten gibt die Kommission Empfehlungen an die zuständigen Behörden ab mit dem Ziel, die Behandlung von Personen im Freiheitsentzug zu verbessern und Folter und andere erniedrigende oder unmenschliche Behandlungen zu verhüten.
- Gestützt auf das Bundesgesetz von 20. März 2009 begleitet die NKVF zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg der Vollzugsstufe 4 gemäss Art. 28 Abs. 1 Lit. d Zwangsanwendungsverordnung (ZAV), um dabei die Einhaltung der Grundrechte und Behandlung der rückzuführenden Personen zu überprüfen.
- Die NKVF äussert sich zu geltenden und geplanten Erlassen mit Bezug zum Freiheitsentzug.
- Jährlich veröffentlicht die Kommission einen Tätigkeitsbericht zuhanden des Bundesrates.
Haupttätigkeiten im Menschenrechtsbereich
- Menschenrechtsbeobachtung / Monitoring
- Sensibilisierung, Kampagnen
- Information / Dokumentation
Schutz von verletzlichen Gruppen
- Asylsuchende / Flüchtlinge
- Ausländer/innen / Migrant/innen
- Häftlinge / Strafgefangene
Bearbeitete Sachthemen
- Asylrecht und -politik / Flüchtlinge
- Ausländerrecht und -politik
- Ausschaffung, Non-Refoulement Prinzip
- Folter / unmenschliche Behandlung
- Freiheitsentzug / Untersuchungshaft / Strafanstalten
- Persönliche Freiheit
- Polizeiarbeit / Polizeigewalt
- Schweizer Menschenrechtspolitik
- Strafrecht
- Verfahrensrechte
Internationale Bezugspunkte
UNO
- Menschenrechtsrat
- Menschenrechtsausschuss (HRC)
- Ausschuss gegen die Folter (CAT)
- Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC)
Europarat
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
- Europäischer Menschenrechtskommissar
- Europäisches Kommitee zur Verhütung der Folter (CPT)