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Artikel 12 – Schutz der Freiheitssphäre des Einzelnen

«Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Beruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge.»

Erläuterung zu Artikel 12

Diese Bestimmung schützt die Privatsphäre des Menschen in verschiedensten Bereichen. Einschränkungen dürfen nicht willkürlich sein, d.h. sie müssen auf einem Gesetz beruhen, das selbst nicht ungerecht ist.

Zum Privatleben gehört nach heutiger Auffassung in erster Linie die Identität (u.a. Name, Kleidung, Haartracht, Gefühle und Gedanken), die Integrität (was etwa eine medizinische Behandlung gegen den Willen der Betroffenen ausschliesst), die Intimität (wie etwa die Geheimhaltung privater Eigenschaften und Handlungen, der Schutz des eigenen Bildes vor Veröffentlichung oder der Schutz vor Weitergabe personenbezogener Daten), die Kommunikation (z.B. die Aufnahme und Entwicklung von Beziehungen zu anderen Leuten) und die Sexualität (allerdings darf hier der Staat zum Schutze bestimmter Personengruppen, etwa von Kindern, Einschränkungen wie z.B. ein Mindestalter vorschreiben).

Der Begriff des Familienlebens hängt stark von den jeweiligen Gebräuchen und Kulturen ab. Eingriffe können etwa die Trennung von Eltern und Kindern oder die Verweigerung des Zusammenlebens einer Familie mit Personen unterschiedlicher Nationalität darstellen.

Der Schutz des Heims vor willkürlichen Eingriffen kann etwa angerufen werden bei Hausdurchsuchungen oder bei elektronischen Überwachungsmassnahmen wie zum Beispiel das Anbringen von Abhöranlagen.

Unter den Begriff des «Briefwechsels» fällt heute nicht nur der schriftliche Briefverkehr, sondern auch Telefone, Faxe, SMS, E-Mails usw. Erlaubt ist dem Staat das Öffnen von Briefen oder das Abhören von Gesprächen, wenn er dazu vom Gesetz ermächtigt ist und wenn ein genügender Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht.

Die Ehre und der Ruf sind ebenfalls vor rechtswidrigen Angriffen geschützt, wenn diese auf unwahren Behauptungen beruhen. Die Staaten sind verpflichtet, gegen solche Angriffe Schutz zu gewähren.