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6. Zusatzprotokoll zur EMRK

05.05.2022

vom 28. April 1983 (Inkrafttreten: 1. März 1985)

Text: deutsch / englisch / französisch / italienisch

Das sechste Zusatzprotokoll vom 28. April 1983 zur EMRK betrifft die Abschaffung der Todesstrafe. Diese wird zumindest für Friedenszeiten vollständig abgeschafft; in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr kann die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen werden, wenn die entsprechende Gesetzesbestimmung anlässlich der Ratifikation des Zusatzprotokolls dem Generalsekretär des Europarates übermittelt worden ist (siehe jedoch das dreizehnte Zusatzprotokoll, das die Todesstrafe auch in Kriegszeiten abschafft). Das sechste Zusatzprotokoll ist 1985 in Kraft getreten und von 46 Europaratsstaaten ratifiziert worden. Russland war zur dieser Zeit ebenfalls Mitglied des Europarats und hatte das Zusatzprotokoll als einziges Land nicht ratifiziert. Mit dem Ausschluss von Russland 2022 gibt es keinen Europaratsstaat mehr, der das Zusatzprotokoll nicht ratifiziert hat. (Stand: 05. Mai 2022; der aktuelle Stand findet sich über die vollständige Liste der Verträge des Europarates unter Nr. 114).

Ratifizierung durch die Schweiz

SR 0.101.06 (AS 1987 1807)
Unterzeichnet: 28. April 1983
Ratifikation: 13. Oktober 1987
Für die Schweiz in Kraft getreten am 1. November 1987
Botschaft vom 7. Mai 1986: BBl 1986 II 589