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Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit

08.07.2020

vom 6. November 1997 (Inkrafttreten: 1. März 2000)

Vertragstext und Ratifizierungen

Text: deutsch / englisch / französisch

Die Konvention enthält Bestimmungen zur Regelung der Staatsangehörigkeit. Sie fordert unter anderem erleichterte, faire und nicht-willkürliche oder diskriminierende Einbürgerungsverfahren sowie die Einrichtung der Möglichkeit, gegen Einbürgerungsentscheide Beschwerde erheben zu können.

21 Vertragsstaaten des Europarats haben die Konvention ratifiziert (Stand: 12. September 2024; aktueller Stand).

Ratifizierung durch die Schweiz

Die Schweiz hat die Konvention weder ratifiziert noch unterzeichnet.