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Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer

07.07.2020

vom 24. November 1977 (Inkrafttreten: 1. Mai 1983)

Vertragstext und Ratifizierungen

Text: deutsch / englisch / französisch

Die Konvention sichert gewisse Rechte der Wanderarbeitnehmer/innen, zum Beispiel bezüglich Anwerbung, Gesundheitsuntersuchungen, Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Arbeitsbedingungen, Freizügigkeit von Sozialversicherungsleistungen und Fürsorge.

11 Vertragsstaaten des Europarates haben das Übereinkommen unterzeichnet (Stand: 12. September 2024; aktueller Stand).

Ratifizierung durch die Schweiz

Die Schweiz hat die Konvention weder ratifiziert noch unterzeichnet.