07.07.2020
vom 24. November 1977 (Inkrafttreten: 1. Mai 1983)
Vertragstext und Ratifizierungen
Text: deutsch / englisch / französisch
Die Konvention sichert gewisse Rechte der Wanderarbeitnehmer/innen, zum Beispiel bezüglich Anwerbung, Gesundheitsuntersuchungen, Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Arbeitsbedingungen, Freizügigkeit von Sozialversicherungsleistungen und Fürsorge.
11 Vertragsstaaten des Europarates haben das Übereinkommen unterzeichnet (Stand: 12. September 2024; aktueller Stand).
Ratifizierung durch die Schweiz
Die Schweiz hat die Konvention weder ratifiziert noch unterzeichnet.