07.07.2020
vom 24. November 1977 (Inkrafttreten: 1. Mai 1983)
Vertragstext und Ratifizierungen
Text: deutsch / englisch / französisch
Die Konvention sichert gewisse Rechte der Wanderarbeitnehmer/innen, zum Beispiel bezüglich Anwerbung, Gesundheitsuntersuchungen, Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Arbeitsbedingungen, Freizügigkeit von Sozialversicherungsleistungen und Fürsorge.
11 Vertragsstaaten (Stand: 7. Juli 2020; der aktuelle Stand findet sich hier).
Ratifizierung durch die Schweiz
Die Schweiz hat die Konvention weder ratifiziert noch unterzeichnet.