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Nationale Menschenrechtsinstitution

Modell für eine unabhängige Menschenrechtsinstitution in der Schweiz

30.07.2014

 

Die Schweiz verfügt bis heute über keine unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI). Am 1. Juli 2009 hatte der Bundesrat die befristete Einrichtung eines universitären Dienstleistungszentrums für Menschenrechte beschlossen. Nach einem Ausschreibungsverfahren nahm das Schweizerische Kompetenzzentrums für Menschenrechte SKMR  am 6. Mai 2011 seinen Betrieb auf.

Grundsatzentscheid 2015

Ende 2015 läuft die Pilotphase des SKMR aus. Auf der Grundlage einer Evaluation des SKMR wird der Bundesrat voraussichtlich im Spätsommer 2015 einen Grundsatzentscheid fällen, ob und wie das SKMR mittelfristig in eine unabhängige Menschenrechtsinstitution umgewandelt werden soll. Dem aktuellen Statut des SKMR als Dienstleistungszentrum fehlt das zentrale Merkmal einer nationalen Menschenrechtsinstitution nach den von der UNO vorgegebenen Pariser Prinzipien, nämlich die Unabhängigkeit in allen Belangen.

Grundlage für Lobbying

Die NGO-Plattform Menschenrechte hat im Sommer 2014 ein Modell für eine unabhängige schweizerische Menschenrechtsinstitution (CH-MRI) verabschiedet, das von 84 Organisationen unterstützt wird. Das Modell benennt die minimalen Anforderungen an eine CH-MRI und umreisst knapp und präzise deren Aufgaben, Kompetenzen und Organisationsstruktur.

Mit dieser Festlegung auf ein gemeinsames Ziel haben die schweizerischen Menschenrechtsorganisationen eine Grundlage geschaffen, um mit allen beteiligten Akteuren eine sachgerechte Diskussion führen zu können. Zu diesem Zweck entwickelt die NGO-Plattform eine Lobbying-Strategie für das erste Halbjahr 2015.

Beispiele aus dem europäischen Umfeld

Ende Juli 2014 wurde auf humanrights.ch eine Serie eröffnet, welche exemplarische Beispiele von existierenden nationalen Menschenrechtsinstitutionen im europäischen Umfeld jeweils in einem Portrait vorstellt. Diese Artikelserie soll die schweizerische Diskussion mit konkreten Anschauungsbeispielen versorgen.