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Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB fordert Sozialrechte ein

21.11.2006

Vom 9.- 11. November 2006 fand in Bern der jährliche Kongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) statt. Es wurden unter anderem Resolutionen zum Schutz vor Diskriminierung von MigrantInnen  und zum Kündigungsschutz bei gewerkschaftlichen Aktivitäten beschlossen. Darüber hinaus hat der Kongress Positionspapiere des SGB-Vorstands verabschiedet, in welchen er die klassischen Sozialrechte für die aktuelle schweizerische Situation konkretisiert und die Behebung der Lücken einfordert.

Chancengleichheit von MigrantInnen

Um die Chancengleichheit für MigrantInnen in der Arbeitswelt zu gewährleisten, fordert der Gewerkschaftsbund insbesondere eine bessere Aufenthaltssicherheit und eine Regularisierung der Sans-Papiers. Dabei erachtet er Aufenthaltsbewilligungen für eingeschulte Sans-Papier-Kinder als besonders dringlich. Weiter soll die Lohngleichheit garantiert werden. Dafür brauche es «dringend die Erhöhung der Mindestlöhne und flächendeckende Kollektivverträge», insbesondere in den Bereichen Privathaushalte und Landwirtschaft, so der SGB.

Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen

In der Schweiz nehmen laut SGB die Kündigungen wegen gewerkschaftlichen Aktivitäten der ArbeitnehmerInnen zu. Die Schweiz hat das ILO-Abkommen Nr. 98 ratifiziert, das besagt, dass gewerkschaftliches Handeln durch nationales Recht vor Diskriminierung geschützt werden muss. Der SGB hat bereits Klage auf Verletzung des ILO-Abkommens Nr. 98 der internationalen Arbeitsorganisation gegen die Schweizer Regierung eingebracht, da ein solcher Schutz im Schweizer Recht immer noch nicht verankert ist. Anlässlich des SGB-Kongresses wurde deshalb erneut gefordert, dass ein «wirksamer Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen einzuführen» sei. «Dieser Schutz muss auch die Wiedereinstellung der Opfer eines solchen Missbrauchs ermöglichen», fordert der SGB weiter.

  • Wirksamer Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen
    Resolution des SGB, 11. November 2006 (pdf, 2 S.) (online nicht mehr abrufbar)

Recht auf Streik

Der Vorstand des SGB gab ausserdem eine Erklärung zum in der Verfassung verankerten Streikrecht ab, die ebenfalls angenommen wurde. Darin wird insbesondere die sich neu entwickelnde Praxis von Arbeitgebern erläutert, die in Fällen von Streiks mit juristischen Klagen drohen. Der SGB betont, dass ein verfassungsmässiger Streik «nicht im Nachhinein durch die Justiz strafrechtlich sanktioniert werden» darf. Bundesrätin Doris Leuthard sprach sich am Kongress dagegen aus, dass von Gewerkschaften bei Konflikten jeweils gleich mit Streik gedroht würde, da sich dadurch die Fronten nur verhärten würden.

Würdige Arbeit

Der SGB fordert weiter vom Bundesrat, dass in der schweizerischen Innen- und Aussenpolitik dem Problem «prekäre Arbeit» mehr Gewicht beigemessen wird. Der Bundesrat soll die ILO in ihren Bemühungen unterstützen, weltweit die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Ratifizierung der wesentlichen ILO- Konventionen sollten nach Ansicht des SGB ein Ziel schweizerischer Politik sein.

  • Würdige Arbeit - Würdiges Leben
    Resolution des SGB, 11. November 2006 (online nicht mehr abrufbar)

Positionspapiere des SGB-Vorstands

Medienberichte

Weiterführende Informationen