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Fünf Jahre Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen

03.12.2009

In den vergangenen fünf Jahren hat sich in der Schweiz einiges zu Gunsten der Gleichstellung von Behinderten bewegt. Darin sind sich Vertreter/innen des Bundes und Behindertenorganisationen einig. Beim gemeinsamen Rückblick von Bundesrat Didier Burkhalter, der Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK), des Gleichstellungsrats Égalité Handicap sowie des Beauftragten des Kantons Basel-Stadt anlässlich des Jubiläums des Gleichstellungsgesetzes wurden auch erste Schlüsse für die Zukunft formuliert.

Perspektivenwechsel steht bevor

Die Fachorganisation Egalité Handicap relativiert auf ihrer Website das Lob mit dem Hinweis, fünf Jahre sei ein junges Alter für ein Gesetz; tief greifende strukturelle Veränderungen in der Gesellschaft seien damit noch nicht realisiert worden. Das Gesetz habe jedoch ein Zeichen gesetzt, dass die Gesellschaft das Thema Behinderte miteinbeziehen müsse. Eine reale Chance, Gleichstellung zu erreichen, bestehe aber erst durch den eingeleiteten Perspektivenwechsel, durch welchen Behinderung neu als Defizit der gesellschaftlichen Strukturen verstanden werde.

Dank dem Behindertengleichstellungsgesetz, welches am 1. Januar 2004 in Kraft getreten war, haben Menschen mit Behinderung heute die Möglichkeit, sich über den Rechtsweg zur Wehr zu setzen. Dies gilt insbesondere, wenn sie in den Bereichen Bau, Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildung sowie öffentlicher Verkehr benachteiligt oder diskriminiert werden. Auch steht den Behindertenorganisationen auf der Basis der rechtlichen Bestimmungen mittels Interessenvertretung sowie dank vom Bund unterstützter Integrationsprojekte ein beachtliches Instrumentarium zur Prävention und zur Sensibilisierung der Bevölkerung, privater Organisationen und Behörden zur Verfügung.

Forderungen von Fachorganisationen

Eine Wirkungsanalyse der DOK, des Gleichstellungsrates Égalité Handicap und der Fachstelle Égalité Handicap zeigt allerdings zahlreiche und teilweise erhebliche Mängel im geltenden Recht sowie bei seiner Umsetzung. Sie sehen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und fordern unter anderem Ergänzungen des Behindertengleichstellungsgesetzes im Bereich Arbeit und private Dienstleistungen sowie kantonale Gleichstellungsgesetze in den Bereichen Grundschule, Arbeit, Aus- und Weiterbildung und Dienstleistungen sowie kantonale Fachstellen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Dokumentation

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