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Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern - Dossier

ILO-Konventionen zu den Rechten von indigenen Völkern

29.07.2005

ILO-Konvention 169

Die ILO-Konvention 169 ist das einzige international völkerrechtlich verbindliche Instrument zur Durchsetzung der Rechte indigener Völker. Sie ist 1989 von der ILO verabschiedet worden und 1991 in Kraft getreten.

Die Konvention befasst sich mit Themen wie dem Recht auf eigenes Territorium, eine eigene Lebensweise, Kultur, Religion und Sprache sowie dem Problem der Diskriminierung im Ausbildungs-, Arbeits-, Gesundheits- und Sozialversicherungsbereich. Bis heute wurde sie von 22 Staaten unterzeichnet (u.a. Norwegen, Spanien, Dänemark und die Niederlande; Stand heute).

Viele europäische Staaten haben den Einwand vorgebracht, dass es für sie sinnlos sei, die Konvention zu ratifizieren, da keine Indigenen auf ihrem Staatsgebiet wohnen würden. Auch die Schweiz weigert sich bis heute, die Konvention zu ratifizieren.

Mit der Ratifizierung verpflichten sich die Staaten, periodische Berichte zu erstellen und die Umsetzung der Konvention durch ein Komitee von Experten und Expertinnen analysieren zu lassen. Dabei geht es nicht um gerichtliche Verurteilungen, sondern um den guten Ruf der Beitrittsstaaten, um den zwischenstaatlichen Diskurs und die Verbesserung der Situation der Betroffenen.

ILO-Konvention 107

Die Internationale Arbeiterorganisation ILO hat sich als erste intensiv mit den Rechten indigener Völker beschäftigt und 1957 eine Konvention verabschiedet, welche von 27 Staaten unterzeichnet worden ist. In den 1980er-Jahren erfolgte nach einer Debatte über den paternalistischen und assimilatorischen Charakter der Konvention eine Überarbeitung und Revision, welche in der Erarbeitung der Konvention Nr. 169 resultierte.

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