27.07.2016
Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
(Convention on the Protection and Promotion of the Diversity of Cultural Expressions)
Das von der UNESCO-Generalkonferenz am 20. Oktober 2005 in Paris angenommene «Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen» schafft eine verbindliche Grundlage zur Stärkung der kulturellen Vielfalt weltweit. Kernstück des Übereinkommens ist das Recht eines jeden Staates, regulatorische und finanzielle Massnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen zu schützen und zu fördern.
In der Schweiz bestätigte der Ständerat im März 2008 die deutliche Zustimmung des Nationalrats im Dezember 2007 zur Ratifikation der Konvention durch die Schweiz. Die Konvention ist am 16. Okt. 2008 für die Schweiz in Kraft getreten.
- Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
SR 0.440.8 - Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Schweiz. UNESCO-Kommission - Broschüre zum Übereinkommen:
französisch / englisch (pdf) - Diversity of Cultural Expressions
UNESCO-Portal zum Übereinkommen
Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt
(Universal Declaration on Cultural Diversity)
Die Allgemeine Erklärung für Kulturelle Vielfalt hat im Jahre 2001 als erstes Rechtsinstrument die kulturelle Diversität als gemeinsames Erbe der Menschheit anerkannt.
Zwei Ziele standen im Vordergrund: einerseits die Respektierung kultureller Vielfalt im demokratischen Prozess, andererseits die Förderung eines geeigneten gesellschaftlichen Umfelds für Entwicklung und Kreativität. Grundlagen dafür sind die Menschenrechte und Demokratie, der freie Fluss von Ideen, der Medienpluralismus und das Zusammenspiel zwischen Kultur und Entwicklung.
- Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt
Deutsche UNESCO-Kommission