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Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern - Dossier

Minderheitenpolitik im Rahmen der OSZE

27.07.2016

Im Rahmen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE; seit 1995 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE) spielten Minderheitenfragen eine geringe Rolle, obwohl bereits die Schlussakte von Helsinki von 1975 ein allgemeines Bekenntnis zum Minderheitenschutz enthält (Prinzip VII, Achtung der Menschenrechte).

Grössere Beachtung erhielt der Minderheitenschutz erst nach dem Ende des Kalten Krieges. Dies geschah weniger aus menschenrechtlichen als vielmehr aus sicherheitspolitischen Erwägungen. In diesem Sinne betont die OSZE seit den 1990er Jahren die Bedeutung des Minderheitenschutzes für den zwischenstaatlichen Frieden und die internationale Sicherheit.

Die OSZE geht also von einem umfassenden Sicherheitsbegriff aus, der die Erhaltung des zwischenstaatlichen Friedens mit der Einhaltung von Menschen- und Minderheitenrechten verbindet. Das bedeutet auch, dass die Minderheitenpolitik eines Staates keine rein innerstaatliche Angelegenheit mehr ist, sondern ein legitimes Anliegen der internationalen Gemeinschaft darstellt. Dies wurde am Genfer KSZE-Expertentreffen von 1991 ausdrücklich festgehalten. Damit wurde das Prinzip der Nichteinmischung, wie es in der Schlussakte von Helsinki niedergelegt wurde, auch in Bezug auf Minderheitenfragen relativiert.

OSZE-Institutionen mit einem Bezug zu Minderheitenfragen

Die OSZE kennt kein einheitliches Verfahren zur Behandlung von Minderheitenproblemen. Es sind insbesondere folgende Gremien und Institutionen der OSZE, die einen Bezug zu Minderheitenfragen haben: