humanrights.ch Logo Icon

ACAT-Petition zur Anerkennung des Istanbul-Protokolls

13.12.2017

Anlässlich des Menschenrechtstags vom 10. Dezember 2017 lanciert die Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT) eine Petition an Bundesrätin Simonetta Sommaruga mit der Forderung um eine offizielle Anerkennung des «Istanbul Protokolls». Dieses beinhaltet international gültige Standards zur Untersuchung und Dokumentation von Folter und weiteren Menschenrechtsverletzungen. Die Vereinten Nationen haben den Mitgliedsstaaten im Jahre 2001 in einer Resolution die Anwendung seiner Prinzipien empfohlen.

Trotz eines Appells der Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz und verschiedener NGOs (darunter auch humanrights.ch) im Dezember 2016 ist die Schweiz bei der Anwendung des Protokolls sehr zurückhaltend geblieben. Als Reaktion auf eine parlamentarische Interpellation im März 2017  hat der Bundesrat eine Arbeitsgruppe mit der Untersuchung des Themas betraut.

Vertiefende Informationen zum Istanbul-Protokoll finden Sie in unserem Artikel hierzu:

Petition an Bundesrätin Simonetta Sommaruga

ACAT fordert klare Richtlinien für die Anwendung der Prinzipien des Protokolls an die verschiedenen Akteure und Behörden in der Schweiz. Dies würde zur Klärung dieser Fälle beitragen, Folteropfer auf effizientere und menschlichere Weise schützen und den Behörden eine erneute Bewertung schlecht durchgeführter Untersuchungen ersparen.
Die Petition richtet folgende konkreten Forderungen an Bundesrätin Sommaruga:

  • die Beweiskraft der in Anwendung des Istanbul-Protokolls von anerkannten Experten erstellten Gutachten offiziell und unmissverständlich anzuerkennen;

  • klare Richtlinien für die Anwendung des Protokolls durch die auf Bundes- und Kantonsebene betroffenen Verwaltungs- und Justizbehörden festzulegen, damit diese bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit von im Rahmen von Asyl- oder Auslieferungsverfahren erhobenen Foltervorwürfen ein Gutachten nach den Prinzipien des genannten Protokolls veranlassen;

  • die Finanzierung der durch die Behörden angeordneten oder durch medizinisches Fachpersonal empfohlenen Gutachten sicherzustellen;

  • für die Verbreitung der Grundsätze des Protokolls in den Kantonen zu sorgen und entsprechende umfassende Schulungen zu empfehlen, wie es der Menschenrechtsausschuss in seinen Schlussbemerkungen vom 24. Juli 2017 der Schweiz nahegelegt hat.

Jede Person, unabhängig von Alter, Nationalität oder Wohnsitz, kann die Petition unterzeichnen. Die ausgefüllten Unterschriftenliste muss bis zum 31. Januar 2018 zurück gesendet werden an:  ACAT-Schweiz, «Tag der Menschenrechte», Postfach, 3001 Bern.