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Zusatzprotokoll zur UNO-Folterkonvention in Kraft

27.06.2006

Das Zusatzprotokoll zur Anti-Folterkonvention der UNO ist in Kraft getreten. Die erforderlichen zwanzig Staaten haben dem Abkommen zugestimmt. Die Schweiz ist nicht dabei, obwohl sie an der Ausarbeitung der Konvention an vorderster Front mitgewirkt hatte.

Das Abkommen bedeute einen grossen Fortschritt in der Folterprävention, insbesondere in einer Zeit, in der das absolute Folterverbot wieder vermehrt in Frage gestellt werde. Dies schreibt die Association pour la prévention de la torture (APT), auf deren Initiative das Zusatzprotokoll zur Anti-Folterkonvention nicht zuletzt zurückgeht. Dass die Schweiz nun nicht zu den zwanzig ersten Mitgliedstaaten zählt, bedauert APT.

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