humanrights.ch Logo Icon

CEDAW-Leitfaden für die Schweizer Rechtspraxis

05.06.2012

Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF hat den CEDAW-Leitfaden für die Schweizer Rechtspraxis veröffentlicht. Dieser Online-Leitfaden vereinfacht die praktische Anwendung der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW, welche 1997 von der Schweiz ratifiziert wurde. Im Jahr 2008 unterzeichnete die Eidgenossenschaft ausserdem das Zusatzprotokoll, welches ein Individualbeschwerderecht vorsieht. Männer und Frauen besitzen seither die Möglichkeit, sich beim UNO-Frauenrechtsausschuss zu beschweren, wenn sie sich nach Ausschöpfung der Rechtsmittel in der Schweiz in ihren Rechten aus dem Übereinkommen verletzt fühlen.

Dieses Mitteilungsverfahren wurde bisher jedoch nur selten genutzt. Dies wird auf den Mangel an Vertrautheit der Anwälte und Anwältinnen mit dem Prozess zurückgeführt. Diesem Problem soll nun abgeholfen werden. Der Leitfaden führt die relevanten Dokumente auf, stellt anwendungsbezogene Informationen zur Verfügung und zeigt anhand von Modellfällen, wie das CEDAW-Übereinkommen die rechtliche Argumentation im Einzelfall stärken kann. Des Weiteren wird das Vorgehen für die Nutzung des internationalen Mitteilungsverfahrens aufgezeigt.

Der Leitfaden wurde von Rechtsexpertinnen und praktizierenden Rechtsanwältinnen erarbeitet und setzt den Fokus auf die Anwendbarkeit in der Praxis. Personen, welche sich selbst ein Bild machen wollen, können sich bis am 18. Juni für eine Informationsveranstaltung der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen und dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) anmelden, welche am 27. Juni stattfindet.

Dokumentation