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Frauenrechtskonvention: Schweiz ratifiziert Zusatzprotokoll

28.10.2008

 

Die Schweiz hat am 29. September 2008 das Fakultativprotokoll zur UNO-Frauenrechtskonvention ratifiziert. Das Protokoll vom 6. Oktober 1999 sieht die Möglichkeit für Einzelne oder Gruppen vor, Verletzungen der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979 mittels Mitteilung an den Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau einzuklagen. Sodann kennt das Fakultativprotokoll ein Untersuchungsverfahren, welches dem Ausschuss erlaubt, von sich aus aktiv zu werden, wenn er zuverlässige Hinweise auf schwere oder systematische Verletzungen der in dem Übereinkommen niedergelegten Rechte durch einen Vertragsstaat erhält. Das Fakultativprotokoll ist am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten und bereits von über 90 Staaten ratifiziert worden.

Debatten in den Eidgenössischen Räten

In der Frühlingssession 2008 hatten National- und Ständerat praktisch einstimmig die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Frauenrechtskonvention) beschlossen. Der Ständerat, welcher das Geschäft in der Frühlingssession als Zweitrat behandelte, stimmte der Ratifizierung ohne jegliche Diskussion zu. Im Nationalrat wurden Bedenken von Seiten der SVP geäussert. Sie beantragte, auf das Geschäft nicht einzutreten, da die rechtlichen Auswirkungen der Ratifikation nicht geklärt seien und zu befürchten sei, dass das nationale Recht über den Weg internationaler Institutionen geändert würde. Kommissionssprecherin Susanne Leutenegger Oberholzer (SPS, BL) warf dem Sprecher der Kommissionsminderheit, Alexander J. Baumann (SVP, TG) vor, sich primär gegen den Inhalt des Übereinkommens zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau zu wenden und nicht gegen das Mitteilungs- bzw. Untersuchungsverfahren des Fakultativprotokolls, das die Durchsetzung des Übereinkommens sicherstellen solle. Sie wies darauf hin, dass – bedauerlicherweise – die Rechtswirkungen der Ergebnisse des Verfahrens für die Mitgliedstaaten der Konvention gering seien, denn es handle sich dabei lediglich um nicht bindende Empfehlungen. Das Verfahren stelle kein eigentliches Rechtsmittel dar, sondern ein Zwischending zwischen einem Rechtsmittel und einem diplomatischen Verfahren. Der Nationalrat genehmigte das Geschäft schliesslich mit 102 gegen 63 Stimmen. In der Schlussabstimmung stimmten 180 Parlamentarier/innen dafür und nur 5 dagegen.

Bundesrat beschliesst Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur Frauenrechtskonvention

(Artikel vom 30.11.2006)

Nachdem das Vernehmlassungsverfahren zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) am 30. April 2006 abgeschlossen wurde, hat nun der Bundesrat den Vernehmlassungsbericht gutgeheissen und die Ratifizierung des Protokolls beschlossen. Dieser Beschluss gilt unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesversammlung.

Aktive Menschenrechtspolitik

In ihrer Medienmitteilung schreibt die Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), dass die Anerkennung des Fakultativprotokolls «ein konsequenter Schritt bei der Umsetzung des CEDAW-Übereinkommens» sei und der aktiven Menschenrechtspolitik der Schweiz entspreche.

Beschwerderecht

Durch das Protokoll werden Einzelpersonen ermächtigt, Beschwerden über Verletzungen des CEDAW an den UNO-Frauenrechtsausschuss zu richten. Allerdings müssen dafür erst einmal die nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft sein. Der Ausschuss kann daraufhin Untersuchungen zu den Anschuldigungen durchführen, wenn sie auf schwerwiegende oder systematische Verletzungen des CEDAW hinweisen.

Beschwerderecht bei der UNO für Frauen in der Schweiz?

(Artikel vom 24.07.2006)

Das Vernehmlassungsverfahren über den Beitritt der Schweiz zum Fakultativprotokoll des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung CEDAW ist Ende April abgeschlossen worden. Bis Ende Juli 2006 fehlte der Bericht über die Ergebnisse des Verfahrens. Allerdings schrieb die Basler Zeitung bereits am 1. Mai 2006, Organisationen und Parteien hätten sich fast einstimmig hinter das Vorhaben des Bundesrates gestellt. Einzige Ausnahme ist demnach die SVP.

Das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) hatte im Januar 2006 das Vernehmlassungsverfahren betreffend den Beitritt zum Fakultativprotokoll des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) eröffnet. Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls wäre für die Gleichstellung der Schweizer Frauen bedeutend, weil es ein Individualbeschwerderecht vorsieht.

Der Beitritt zum Fakultativprotokoll sei ein konsequenter Schritt bei der Umsetzung des CEDAW-Übereinkommens und entspreche nicht nur der aktiven Menschenrechtspolitik der Schweiz, sondern ebenso jener unserer Nachbarn, sowie sämtlicher EU-Länder, welche das Fakultativprotokoll bereits ratifiziert hätten. Dies schreibt das EDA in einer Medienmitteilung.

Die Schweiz ist 1997 dem CEDAW beigetreten. Schweizer Frauen können aber bisher nicht an den UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau gelangen, wenn ihnen die Schweizer Gerichte die Rechte, welche ihnen das Abkommen eigentlich zusichern würde, nicht gewähren. Dies wäre hingegen möglich, wenn die Schweiz das Fakultativprotokoll ratifizieren würde. Dann könnte eine Person oder Personengruppe, welche in der Schweiz alle gerichtlichen Instanzen durchlaufen hat, mit ihrer Beschwerde an den UNO-Ausschuss gelangen. Ein analoges Individualbeschwerderechte hat die Schweiz etwa bei der Antirassismuskonvention der UNO anerkannt.

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