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Bund will Lohngleichheit kontrollieren

07.07.2004

 

Der Bund will künftig prüfen, ob seine Vertragsfirmen den Grundsatz gleiche Löhne für gleiche Arbeit einhalten. Zu diesem Zweck hat er ein Kontrollinstrument geschaffen. Vom Bund beauftragte Firmen werden nicht systematisch, sondern in Stichproben untersucht. Firmen, welche die Frauen lohnmässig diskriminieren, müssen mit dem Verlust des Bundesauftrags rechnen.

Die Lohnschere zwischen Mann und Frau wolle sich nicht schliessen, hiess es seitens des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau (EBG) an einer Medienkonferenz. Der Lohnunterschied für gleichwertige Arbeit liege immer noch bei 20 Prozent.

Gemäss Bundesgesetz über das Beschaffungswesen dürfen Auftraggeber der öffentlichen Hand bereits seit 1994 nur Unternehmen berücksichtigen, welche die Lohngleichheit gewährleisten. Erst mit dem nun vorgestellten Kontrollinstrument kann der Bund die Lohngleichheit seiner Zulieferer aber überprüfen. Das Instrument hat gemäss EBG den Praxistest bei fünf Unternehmen bestanden. Alle Firmen sind aufgefordert, das Kontrollverfahren auf freiwilliger Basis auf sich anzuwenden.