23.02.2012
Mit der UNO-Deklaration von 1998 wurden erstmals internationale Standards für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern/-innen geschaffen. Sie appelliert an die Staaten, die Menschenrechtsverteidiger/innen und ihre Aktivitäten zu schützen und konkretisiert die essentiellen Menschenrechte für deren besondere Situation. In der Deklaration ist auch festgehalten, wer als Menschenrechtsverteidiger/in zu betrachten ist: Nicht nur professionelle Menschenrechtler/innen, sondern auch Angehörige anderer Berufe, wie Journalisten/-innen, Anwälte/-innen sowie Freiwillige und alle, die - auch nur gelegentlich - eine Menschenrechtsaktivität betreiben. Zudem schreibt die Deklaration fest, dass die Staaten verpflichtet sind, Menschenrechtsverteidiger/innen vor staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren (wie Unternehmen oder fundamentalistische Gruppen) zu schützen.
Obwohl die Deklaration rechtlich nicht verbindlich ist, darf sie als Meilenstein gewertet werden. Sie fungierte einerseits als Grundlage für das im Jahre 2000 durch den UNO-Menschenrechtsrat geschaffene Mandat der UNO-Sonderberichterstatterin für Menschenrechtsverteidiger/innen. Anderseits gab sie einen Impuls für die Mandate der Sonderberichterstatter der «African Commission on Human and Peoples' Rights on human rights defenders» (2004) und der «Human Rights Defenders Unit» (2001) der inter-amerikanischen Menschenrechtskommission. Sie beeinflusste ebenfalls die Menschenrechtsverteidiger/innen-Politik der EU und der Schweiz.
Leider haben auch fast 15 Jahre nach ihrer Annahme die wenigsten Länder die UNO-Deklaration in ihre nationale Gesetzgebung integriert. Zwar gibt es einen Trend zu Aktionsplänen und vornehmlich behördeninterner Sensibilisierung in westlichen Staaten. Dieser geht aber einher mit zunehmender Repression gegen MRV in andern Staaten. In den vergangenen Jahren haben Staaten wie Russland, Ungarn oder Ägypten Gesetze erlassen, welche die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger/innen massiv erschweren oder gar kriminalisieren.
- Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen
Resolution der Generalversammlung 53/144 (auf Grund des Berichts des Dritten Ausschusses (A/53/625/Add.2) vom 9. Dezember 1998 (pdf, 4 S.) - Fact Sheet No. 29: Human Rights Defenders: Protecting the Right to Defend Human Rights
Facts der UNO zu Menschenrechtsverteidigern/-innen vom April 2004 (pdf, 61 S.)