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Revision des Ausländergesetzes unter Dach (SR/NR, 4/05)

04.01.2006

In der Wintersession haben die Räte die letzten Differenzen im Ausländergesetz bereinigt. Dabei stimmte der Ständerat in allen Punkten den Vorschlägen des Nationalrates vom Herbst zu. Im Weiteren ging es nur noch um die Abgleichung des Gesetzes mit dem neuen Asylrecht. Die wichtigen Entscheide zum neuen Ausländergesetz waren längst gefallen. In der Schlussabstimmung passierte es problemlos. Ein linkes Komitee ergriff darauf das Referendum, welches zustande kam. Nun können am 24. September 2006 die Schweizerinnen und Schweizer über das neue Gesetz entscheiden.

Wichtigstes Element des neuen Ausländergesetzes ist die Verankerung des dualen Zulassungssystems für ausländische Arbeitskräfte auf Gesetzesebene. Einerseits gelten für Angehörige der EU nach einer Übergangsregelung keine Zulassungsbeschränkungen mehr. Anderseits wird der Zugang von Nicht-EU-Ausländer/innen zum hiesigen Arbeitsmarkt durch viele Hindernisse beinahe blockiert.

Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates enthält das neue Gesetz zahlreiche verschärfte Bestimmungen. Die vom Bundesrat noch vorgesehenen Verbesserungen für Ausländer/innen, die seit längerem in der Schweiz leben, wurden allesamt gestrichen.

Die Linke war in den Räten konsequent und erfolglos für die vorgesehenen Verbesserungen eingetreten. Die Grünen, Solidarité sans frontières (Sosf), das Forum für die Integration der MigrantInnen (FIMM) und ein Komitee aus der Westschweiz bekämpften das Gesetz gemeinsam mit dem Referendum: Es sei diskriminierend und integrationsfeindlich und öffne der behördlichen Willkür Tür und Tor, schreiben sie in einer Medienmitteilung. Die Website des Referendumskomitees informiert über die Argumente gegen das neue Gesetz (pdf, 22 S.).