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Der Familiennachzug als «spezifischer Ausnahmefall» 

15.09.2005

Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines seit über zwanzig Jahren in der Schweiz lebenden Mannes gutgeheissen und verlangt, dass das kantonale Gericht auf die Sache eintritt und über den Familiennachzug entscheidet, da ein grundsätzlicher Anspruch darauf besteht.