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Verbot von Plakaten zu aussenpolitisch brisanten Themen auf Bahnhofsarealen verletzt die Meinungsfreiheit

31.10.2012

Das Bundesgericht hält im BGE 138 I 274 vom 3. Juli 2012 fest, dass die SBB und andere konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs in der Öffentlichkeit zugänglichen Teilen von Bahnhöfen die Meinungsäusserungsfreiheit respektieren müssen. Private haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass Plakate politischen Inhalts, die an dafür vorgesehenen Orten aufgehängt werden, nicht wegen ihres provozierenden Charakters verboten werden. Der Gefahr, dass provokative Plakate verunstaltet werden oder es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt, ist mit geeigneten Massnahmen wie etwa der erhöhten Präsenz der Bahnpolizei Rechnung zu tragen.

Gegen ein generelles Verbot politischer Aktivitäten auf Bahnhofsarealen

(Ergänzender Artikel vom 14.02.2012)

Das Bundesamt für Verkehr hat in seinem Entscheid vom 23. November 2011 festgehalten, dass Bahnbetriebe staatliche Aufgaben wahrnehmen und an die Grundrechte gebunden sin. Ein generelles Verbot politischer Aktivitäten auf Bahnhofsarealen ist mit der Bundesverfassung nicht vereinbar.