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Verlauf der Vorbereitungssitzungen

25.05.2010

Die Vorbereitungen für die Durban-Nachfolgekonferenz (Überprüfungskonferenz) begannen 2006, nachdem die Generalversammlung in einer Resolution (Resolution A/RES/61/149) entschieden hatte, eine solche Konferenz durchzuführen. Zu diesem Zweck wurde das Hochkommissariat für Menschenrechte mit der Organisation und Durchführung der Konferenz beauftragt. Ausserdem wurde vom Menschenrechtsrat ein Vorbereitungskomitee eingesetzt, um die Ziele der Konferenz festzulegen sowie einen Vorschlag für ein Abschlussdokument auszuarbeiten. Die Ausarbeitung eines solchen Textes bedarf grosser diplomatischer Anstrengungen, da es das erklärte Ziel der Beteiligten ist, das Schlussdokument einstimmig verabschieden zu wollen. Seit Dezember 2008 arbeitet nun eine Arbeitsgruppe, bestehend aus allen Staatenvertretern der UNO, einen Vorschlag für das Abschlussdokument aus. Der resultierende Text wird im April 2009 dem Vorbereitungskomitee zur Verabschiedung unterbreitet und danach an die Konferenz selbst weitergeleitet. 

Zähe Verhandlungen

Die Verhandlungen zu diesem Dokument verlaufen sehr zäh, da es zu einigen Themen unvereinbare Positionen gibt. Die Bemühungen der Organisation islamischer Staaten, einen oder auch mehrere Paragraphen zur Diffamierung von Religionen in das Abschlussdokument aufzunehmen, sind vielen Ländern, unter anderem auch der Schweiz, ein Dorn im Auge. Mit einer solchen Formel wird nicht nur die Meinungsäusserungsfreiheit gefährdet, sondern auch die Religion zu einem Schutzobjekt gemacht, was im Menschenrechtsdiskurs bislang nicht der Fall war. Grundsätzlich besteht das Problem, dass Themen, die im Durban-Abschlussdokument festgeschrieben wurden, nun neu verhandelt werden könnten, was auch von der Schweiz als äusserst problematisch angesehen wird.

Ein Durchbruch?

Am 17. März 2009 hat nun aber das Präsidium einen vollständig überarbeiteten Textentwurf vorgelegt, der als konsensfähig gelten kann. Die umstrittenen Passagen über Israel sowie zur Diffamierung von Religionen und Reparationen für den transatlantischen Sklavenhandel wurden entfernt. In weiteren Sitzungen Anfang April wurde dieser Text erneut von den Regierungsvertretungen diskutiert und ungefähr die Hälfte der Paragraphen vorläufig angenommen. Die endgültige Fassung, die der Konferenz selbst vorgelegt wird, muss aber noch vom Vorbereitungskomitee angenommen werden. Die Verhandlungen dazu laufen vom 15. bis 17. April 2009. 

Die Schweiz wurde angefragt, das Präsidium für die Konferenz zu übernehmen, Frau Calmy-Rey hat jedoch abgelehnt, da der Abschlusstext noch nicht steht und deshalb noch nicht gewiss ist, ob die Schweiz überhaupt an der Konferenz teilnehmen wird. 

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