humanrights.ch Logo Icon

«Lex Duvalier» tritt in Kraft

01.02.2011

Die sogenannte «Lex Duvalier» ist am 1. Februar 2011 in Kraft getreten. Gemäss dem neuem Gesetz über «die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen» kann die Schweizer Regierung umstrittene Vermögen bis zu zehn Jahre sperren und einziehen. Sind die Gelder dem Herkunftsland einmal zurückerstattet, sollen sie dort zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung, zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit sowie zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden. Das Gesetz trägt den Namen Lex Duvalier, weil es auf den haitianischen Despoten zugeschnitten ist. Es könnte dereinst aber auch im Fall des im Januar 2011 gestürzten tunesischen Präsidenten Ben-Ali angewandt werden. Dessen Vermögenswerte in der Schweiz sind seit dem 23. Januar 2011 ebenfalls gesperrt.

Dokumentation

Vorgeschichte

Nach dem Ständerat hatte in der Herbstsession 2010 auch der Nationalrat mit grossem Mehr dem «Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen» zugestimmt. Dieses will gewährleisten, dass künftig Vermögen ehemaliger Despoten an die Bevölkerung zurückerstattet werden können. Dies hat sich in der Vergangenheit immer wieder als schwierig erwiesen, da die betreffenden Länder oft Mühe haben, entsprechende Gesuche zu formulieren und die Unrechtmässigkeit der Gelder zu belegen.

Das neue Gesetz sieht deshalb vor, dass Vermögenswerte eingezogen werden können, wenn die Vermutung besteht, dass sie unrechtmässig erworben wurden. Dies ist der Fall, wenn das Vermögen der betreffenden politisch exponierten Person ausserordentlich stark angestiegen ist und der Korruptionsgrad im betreffenden Land anerkanntermassen hoch ist. Die Rechte gutgläubiger Dritter und Behörden werden dabei ausdrücklich geschützt. Sodann wird klar festgelegt, dass die eingezogenen Vermögenswerte, die eigentlich dem schweizerischen Staat gehören würden, an die betroffenen Staaten zurückgezahlt werden müssen. Die Frist für die Sperrung der Gelder wurde von den Räten von 5 (Vorschlag des Bundesrates) auf 10 Jahre hinaufgesetzt. Das Gesetz soll nun so rasch als möglich in Kraft gesetzt werden.