humanrights.ch Logo Icon

Menschenrechtliche Verträglichkeitsprüfungen für Freihandelsabkommen

29.06.2010

Bilaterale Freihandelsabkommen haben Auswirkungen auf die Menschenrechtslage in beteiligten Ländern des Südens. Um das Risiko abzuschwächen, dass sich Freihandelsabkommen negativ auf Menschenrechte wie das Recht auf Nahrung oder das Recht auf Gesundheit auswirken, fordern NGO und Wissenschafter/innen systematische menschenrechtliche Verträglichkeitsprüfungen. Diese sollen während der Aushandlung von bilateralen Freihandelsabkommen dafür sorgen, dass negative Folgen für die sozialen Menschenrechte von vornherein vermieden werden.

Was passiert in der Schweiz?

Die Schweiz hat bis heute fast zwei Dutzend Freihandelsabkommen mit 31 Partnern ausserhalb der Europäischen Union abgeschlossen. Obwohl die Frage der menschenrechtlichen Kohärenz immer wieder aufgeworfen wurde, war bis anhin eine Verträglichkeitsprüfung kein Thema. Dies soll sich nun ändern.

In der Schweiz beschäftigen sich spezialisierte NGO wie die Erklärung von Bern EvB und 3D > Trade - Human Rights - Equitable Economy mit der praktischen Anwendung der neuartigen Methodik der menschenrechtlichen Wirkungsanalysen (Human Rights Impact Assessment) auf bilaterale Freihandelsabkommen.

Die EvB fordert, die Schweiz müsse «mit frühzeitigen Wirkungsanalysen (…) sicherstellen, dass bilaterale Freihandelsabkommen nicht gegen ihre internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte verstossen». Die EvB beteiligt sich im Rahmen einer internationalen Vernetzung aktiv an einer Verfeinerung des methodischen Instrumentariums für solche Verträglichkeitsprüfungen.

3D hat in einem Bericht vom November 2009 an das UNO-Komitee zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten darauf hingewiesen, dass die Schweiz mit ihrer Patentschutz-Strategie im Rahmen von bilateralen Freihandelsabkommen geltende internationale Standards unterläuft und dazu beiträgt, das Recht auf Gesundheit in den betroffenen Entwicklungsländern zu verletzen.

Aus wissenschaftlicher Sicht betont Elisabeth Bürgi vom World Trade Institute, die Kohärenz von Handelsabkommen mit menschenrechtlichen Verpflichtungen müsse von Fall zu Fall durch entsprechende Studien überprüft werden. Derweil bringt der Vertreter von Economiesuisse, Jan Atteslander, diesem Anliegen kein Verständnis entgegen. Dies ist nicht weiter erstaunlich. Dass er den Wert solcher Verträglichkeitsstudien grundsätzlich in Zweifel zieht, ist allerdings bedenklich. Da angesichts von überzeugenden Fallstudien der Gegenbeweis bereits erbracht ist, wird Economiesuisse bald einmal gezwungen sein, ihre Fundamentaloppisition zu revidieren.

Nachstehend präsentiert humanrights.ch eine erste Dokumentation zur schweizerischen Diskussion, zum Konzept der menschenrechtlichen Verträglichkeitsüberprüfung von Freihandelsabkommen sowie einige Beispiele von realisierten Fallstudien.

Zur Diskussion in der Schweiz

Zum Konzept der menschenrechtlichen Verträglichkeitsprüfung

Fallstudien