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Potentatengelder: Duvaliers Geld geht an Haiti zurück

13.02.2009

Laut Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) werden die in der Schweiz gesperrten Duvalier-Gelder in Höhe von rund 7 Millionen Franken an Haiti herausgegeben. Die Inhaber konnten die rechtmässige Herkunft des Geldes nicht beweisen. Die Vermögenswerte sollen für Entwicklungsprojekte zugunsten der haitianischen Bevölkerung verwendet werden.

Leitentscheid verschiebt Beweislast

In 2005 entschied das Bundesgericht im Falle des früheren nigerianischen Staatschef Sani Abacha, dass der Familienclan eine kriminelle Organisation sei. Dadurch wurden andere Einziehungsbestimmungen anwendbar und die Beweislast umgekehrt: in solchen Fällen wird angenommen, dass das Geld krimineller Herkunft ist, und der Clan muss das Gegenteil beweisen. Dies ist dem Familienclan Duvalier nicht gelungen. 

Gesetzesänderung wünschenswert

Gemäss geltendem Recht kann die Schweiz die Rückführung von Potentatengeldern erst veranlassen, wenn der betroffene Staat in einem Prozess den früheren Diktator für schuldig befunden hat. Ein solcher war aufgrund der politischen Situation in Haiti bisher nicht möglich. Deshalb war die Schweiz gezwungen einen Vertrag mit den interessierten Parteien auszuhandeln - den Duvaliers und Vertretern des haitianischen Staates. Bis heute fehlt auf der entsprechenden Vereinbarung die Unterschrift der Duvaliers. 

Gemäss Paul Seger, Chef der Direktion für Völkerrecht im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), kann der Bundesrat eine Blockierung von Guthaben nur auf begrenzte Zeit aufrecht erhalten. Deshalb ging Seger im Mai 2007 davon aus, dass am 3. Juni 2007 die Duvalier-Gelder ausbezahlt werden müssen. Die Freigabe wäre ein «Schlag ins Gesicht für die haitianische Bevölkerung», kritisierte die Aktion Finanzplatz Schweiz (AFS) damals. Schweizer NGOs begrüssten zugleich die Verlautbarung von Botschafter Paul Seger (EDA), es sei wünschbar, möglichst rasch eine Gesetzesänderung umzusetzen, um trotz des mangelnden Justizsystems des betreffenden Landes die Gelder blockiert zu halten.

Interpellationen im Parlament 

Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2008 angekündigt, dass das Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten soll, mit dem Geld illegaler Herkunft von politisch exponierten Personen konfisziert werden darf, um es an die Bevölkerung des betroffenen Staats zurückzuführen. Dieses Gesetz geht auf ein Postulat Felix Gutzwillers (ZH/FDP) vom 21. Juni 2007 zur Rechtshilfe im Fall von «failing states» zurück.   

Nationalrat Remo Gysin (SP, BS) hatte bereits am 13. Juni 2007 eine Interpellation für Massnahmen eingereicht, damit solche Gelder künftig solange blockiert bleiben, bis das Herkunftsland ein korrektes Rechtshilfeverfahren in Gang setzen kann.

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