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Kindsrückführung verstösst gegen Kindeswohl: Grosse Kammer des EGMR kehrt Vorentscheid im Fall Neulinger und Shuruk

24.02.2011

Urteil der Grossen Kammer im Fall Neulinger und Shuruk gegen die Schweiz vom 6. Juli 2010 (Beschwerde Nr. 41615/07)
Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens im Falle einer Kindsrückführung)

Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz:

«Die Anordnung der Rückkehr eines siebenjährigen Kindes nach Israel, das 2005 von seiner Mutter in die Schweiz entführt wurde, ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar. Auch wenn die Schweiz im Zeitpunkt des Bundesgerichtsurteils mit der Anordnung der Rückkehr ihren Ermessensspielraum nicht überschritten hat, müssen die inzwischen eingetretenen Entwicklungen - die durch die Anordnung von provisorischen Massnahmen zum Verbleib des Kindes in der Schweiz auch durch den Gerichtshof selber verursacht wurden - mit berücksichtigt werden. Namentlich der fünfjährige Aufenthalt des Kindes in der Schweiz, das eingeschränkte Besuchsrecht des Vaters in Israel sowie eine mögliche Gefängnisstrafe der Mutter in Israel führen, bei einer Rückführung des Kindes, zu einem ungerechtfertigten Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowohl des Kindes als auch der Mutter. Verletzung Artikel 8 EMRK (16 gegen 1 Stimme). Umstossung des Kammer-Urteils vom 8. Januar 2009.»

Quelle: Bundesamt für Justiz, Quartalsberichte über die Rechtsprechung des EGMR, 3. Quartal 2010 (pdf, 4 S.)