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Verstärkte Solidarhaftung von schweizerischen Unternehmen in der Baubranche

28.10.2013

Schweizerische Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe müssen neu überprüfen und sicherstellen, dass die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen über ihre gesamte Subunternehmerkette eingehalten werden. Die betroffenen Erstunternehmen sollten zur Verringerung des Haftungsrisikos administrative Vorkehrungen treffen und für sämtliche nach dem 15. Juli 2013 abgeschlossene Untervergabeverträge aussagekräftige Dokumente und Bestätigungen betreffend die Einhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen durch die Subunternehmen einholen.