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Freiwillige Abgabe der Ordonnanzwaffen

28.11.2009

Ab 2010 können Armeeangehörige ihre Waffe freiwillig und kostenlos im Zeughaus abgeben. Ausserdem besteht für Familienmitglieder die Möglichkeit, die Ordonnanzwaffe aus dem Haushalt entfernen zu können. Diese Verordnungsänderung hat der Bundesrat am 27. November 2009 beschlossen.

Seit 2008 dürfen die Armeeangehörigen die Waffenmunition nicht mehr zuhause aufbewahren. Neu kann nun auch die Ordonnanzwaffe im Zeughaus abgegeben werden. Dieser Beschluss in der Diskussion um die Abgabe der Armeewaffe ist eine Antwort auf die Volksinitiative «für den Schutz vor Waffengewalt». Mit der neuen Verordnung der freiwilligen Abgabe ist es auch Dritten mit Zugang zur Waffe (wie etwa Familienangehörigen) möglich, sie im Zeughaus deponieren zu können. Um weiteren Schutz gewährleisten zu können, sollen Behörden, Ärzte und Psychologen laut Verordnung Hinweise auf mögliche Fremd- oder Selbstgefährdung von Armeeangehörigen melden. Zudem kann die Waffe nach der Dienstzeit nur noch dann gekauft werden, wenn der betreffende Armeeangehörige in Besitz eines Waffenerwerbsscheins ist.

Dokumentation

Soldaten müssen Taschenmunition abgeben (SR 4/07)

(Ergänzender Artikel vom 15.01.2008)

Mit Ausnahme einiger weniger Wehrmänner dürfen die Schweizer Soldat/innen ihre Munition künftig nicht mehr zuhause aufbewahren. In der Wintersession 2007 hat der Ständerat die vom Nationalrat abgeänderte Motion «Abgabe von Taschenmunition» angenommen. Damit ist der Entscheid definitiv. Unterdessen hat das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Wehrpflichtigen bereits angeschrieben und fordert diese auf, die Munition in die Zeughäuser zu bringen.

Den Anstoss für die Abgabe der Kriegsmunition hatte eine Motion von Ständerätin Anita Fetz (SP, BS) gegeben, die ihr Anliegen, wie sie während der Sommersession 2007 sagte, mit der Motion der Sicherheitskommission des Ständerates zu «95 Prozent erfüllt» sah und deshalb ihre Eingabe zurückgezogen hatte. Die sogenannte Taschenmunition wird damit nicht mehr allen aktiven Armeeangehörigen heimgegeben, sondern nur noch jenen rund 2000 Wehrmänner, welche für Ersteinsätze vorgesehen sind.

Sollte sich die Bedrohungslage jedoch ändern, kann der Bundesrat auf diesen Entscheid zurückkommen. Dieser Punkt war insbesondere der nationalrätlichen Kommission wichtig, welche der Motion den folgenden Passus hinzufügte: «Der Bundesrat soll mindestens einmal pro Legislatur die Sicherheitslage neu beurteilen.»

Keine Chance für weitergehende Begehren im Parlament

Der Rückzug der Taschenmunition sei unter den heutigen Umständen vernünftig und risikogerecht, sagte Verteidigungsminister Samuel Schmid (SVP) zur Motion Taschenmunition. In der ersten Debatte über die Motion in der Sommersession 2007 bezeichnete Ständerat Hans Hoffmann (SVP, ZH) die Kommissionsmotion allerdings als Alibiübung, mit der das Problem nicht gelöst werde. Es sei absehbar, dass mit diesem Kompromiss die Diskussion über die Abgabe der Armeewaffe nicht beendet werde. Darauf antwortete Hermann Bürgi (SVP, TG) namens der Kommissions man wolle kein Präjudiz für die Ordonnanzwaffe schaffen. Der Kurswechsel erfolge nicht als Reaktion auf verschiedene Familiendramen, sondern aus sicherheitspolitischen Überlegungen. 

Eine weitergehende parlamentarische Initiative der Fraktion der SP, auch die persönliche Waffe im Zeughaus einzustellen, lehnte der Nationalrat in der Herbstsession 2007 jedoch mit 97 zu 76 Stimmen ab. Den Ausschlag gaben bei den Abstimmungen die Stimmen der FDP und der CVP. Die SVP war klar gegen beide Vorhaben.

Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt»

Weil das Begehren auf parlamentarischer Ebene nicht durchgesetzt werden kann, sammelt unterdessen ein Komitee von 65 Organisationen und Personen Unterschriften für eine Initiative, die grundsätzlich sowohl Armee- wie auch normale Schusswaffen aus den privaten Haushalten verbannen soll – mit Ausnahmeregelungen für spezielle Berufe. 

Medienberichte

Mit Ausnahme einiger weniger Wehrmänner dürfen die Schweizer Soldat/innen ihre Munition künftig nicht mehr zuhause aufbewahren. In der Wintersession 2007 hat der Ständerat die vom Nationalrat abgeänderte Motion «Abgabe von Taschenmunition» angenommen. Damit ist der Entscheid definitiv. Unterdessen hat das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Wehrpflichtigen bereits angeschrieben und fordert diese auf, die Munition in die Zeughäuser zu bringen.

Den Anstoss für die Abgabe der Kriegsmunition hatte eine Motion von Ständerätin Anita Fetz (SP, BS) gegeben, die ihr Anliegen, wie sie während der Sommersession 2007 sagte, mit der Motion der Sicherheitskommission des Ständerates zu «95 Prozent erfüllt» sah und deshalb ihre Eingabe zurückgezogen hatte. Die sogenannte Taschenmunition wird damit nicht mehr allen aktiven Armeeangehörigen heimgegeben, sondern nur noch jenen rund 2000 Wehrmänner, welche für Ersteinsätze vorgesehen sind.

Sollte sich die Bedrohungslage jedoch ändern, kann der Bundesrat auf diesen Entscheid zurückkommen. Dieser Punkt war insbesondere der nationalrätlichen Kommission wichtig, welche der Motion den folgenden Passus hinzufügte: «Der Bundesrat soll mindestens einmal pro Legislatur die Sicherheitslage neu beurteilen.»

Keine Chance für weitergehende Begehren im Parlament

Der Rückzug der Taschenmunition sei unter den heutigen Umständen vernünftig und risikogerecht, sagte Verteidigungsminister Samuel Schmid (SVP) zur Motion Taschenmunition. In der ersten Debatte über die Motion in der Sommersession 2007 bezeichnete Ständerat Hans Hoffmann (SVP, ZH) die Kommissionsmotion allerdings als Alibiübung, mit der das Problem nicht gelöst werde. Es sei absehbar, dass mit diesem Kompromiss die Diskussion über die Abgabe der Armeewaffe nicht beendet werde. Darauf antwortete Hermann Bürgi (SVP, TG) namens der Kommissions man wolle kein Präjudiz für die Ordonnanzwaffe schaffen. Der Kurswechsel erfolge nicht als Reaktion auf verschiedene Familiendramen, sondern aus sicherheitspolitischen Überlegungen. 

Eine weitergehende parlamentarische Initiative der Fraktion der SP, auch die persönliche Waffe im Zeughaus einzustellen, lehnte der Nationalrat in der Herbstsession 2007 jedoch mit 97 zu 76 Stimmen ab. Den Ausschlag gaben bei den Abstimmungen die Stimmen der FDP und der CVP. Die SVP war klar gegen beide Vorhaben.

Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt»

Weil das Begehren auf parlamentarischer Ebene nicht durchgesetzt werden kann, sammelt unterdessen ein Komitee von 65 Organisationen und Personen Unterschriften für eine Initiative, die grundsätzlich sowohl Armee- wie auch normale Schusswaffen aus den privaten Haushalten verbannen soll – mit Ausnahmeregelungen für spezielle Berufe. 

Medienberichte