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Informationen über die Rechte von Behinderten in «Leichter Sprache»

06.05.2010

Die deutsche Monitoring-Stelle zur UNO-Behindertenrechtskonvention erleichert mit einer Web-Plattform den Zugang behinderter Menschen zu Informationen über ihre Rechte. Die Webpage «Ich kenne meine Rechte» präsentiert die UNO-Behindertenrechtskonvention erstmals als interaktives Lernangebot. Es ist auf die Bedürfnisse von Menschen zugeschnitten, die gerne «Leichte Sprache» nutzen, speziell auf Bedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten.

«Die eigenen Menschenrechte zu kennen, ist für alle Menschen wichtig, auch für Menschen mit Behinderungen», betont Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. «Wer die Konvention kennt, kann auch im Alltag selbstbewusst für sich und seine Rechte eintreten.» Mit diesem Angebot wolle die Monitoring-Stelle das «Empowerment» von Menschen mit Behinderungen unterstützen.

Schweiz: Ratifizierung bis 2011?

Deutschland ist seit Februar 2009 Vertragsstaat der UNO-Behindertenkonvention. Die unabhängige Monitoring-Stelle zur UNO-Behindertenrechtskonvention wurde ebenfalls 2009 beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eingerichtet. Sie hat den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und die Umsetzung der Konvention zu überwachen. In der Schweiz stockt der Ratifizierungsprozess: Der Bundesrat klärt seit geraumer Zeit ab, welche Folgen eine Ratifizierung auf die Schweizer Gesetzgebung und Rechtssprechung hätte. Das Ziel, die Konvention zu ratifizieren, ist jedoch in der aktuellen Legislaturplanung erwähnt. Dieser Schritt sollte also bis 2011 erfolgen.

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