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Menschenrechte für Schwule, Lesben und Transmenschen in der Schweiz

16.06.2014

Im Folgenden werden verschiedene Einzelartikel zur rechtlichen Situation von Schwulen, Lesben und Transmenschen in der Schweiz zu einem Artikel zusammengefasst.

Institutionelle Verankerung von LGBTI-Themen in der Schweiz

(Artikel vom 16.06.2014)

Gestützt auf die am 31. März 2010 veröffentlichte Empfehlung CM/Rec(2010)5 zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität des Ministerkomitees des Europarats untersucht die Studie des SKMR, ob und in welchem Umfang sich die schweizerischen Behörden und staatlichen Gremien bereits mit den Bedürfnissen und Anliegen der sexuellen Minderheiten in der Schweiz befassen.

Kampagne zu den Rechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transmenschen

(Artikel vom 3.5.2012)

Ungleichbehandlung und Menschenrechtsverletzungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transmenschen sollen auch in der Schweiz endlich der Vergangenheit angehören. Dies fordern die Dachverbände der Lesben und Schwulen, LOS und PINK CROSS, das Transgender Network Switzerland und der Dachverband Regenbogenfamilien mit einer gemeinsamen Kampagne zum Thema Menschenrechte, die am 25. April 2012 in Zürich lanciert wurde.

Obwohl die Vereinten Nationen vor über 60 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedeten, würde diese immer wieder verletzt, auch in der Schweiz, schreiben die Organisationen auf ihrem Flyer. Die Beispiele für Menschenrechtsverletzungen wegen der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität in der Schweiz zeigen, dass im Zusammenhang mit den Rechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transmenschen (LGBT-Rechten) in der Schweiz in vielen Bereichen Handlungsbedarf besteht: Verletzt ist gemäss Angaben auf dem Flyer zur Menschenrechtskampagne etwa das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei Transgender-Menschen, weil sie sich für die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags sterilisieren lassen müssten. Zudem bietet die Schweiz Asylsuchenden aus Ländern, in denen Schwule und Lesben mit dem Tod bedroht sind, keinen Schutz vor Verfolgung wegen ihrer sexuellen Identität. Ein weiteres Problem ist die fehlende Rechtsgleichheit in den Bereichen Adoption und Familienrecht.

Die erwähnten Organisationen wollen die Gesellschaft für diese rechtlichen Probleme sensibilisieren.

LGBT-Rechte sind Menschenrechte

(Artikel vom 14.02.2012)

Sowohl die UNO-Vertragsüberwachungsgremien als auch der Europarat erinnern die Staaten an ihre Pflicht, die Menschenrechte ohne Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität zu gewährleisten. In der Schweiz sind diverse ausserparlamentarische Kommissionen und Fachstellen aufgerufen, sich der rechtlichen und faktischen Situation der LGBT-Minderheiten anzunehmen.

Transmenschen und Menschenrechte in der Schweiz

(Artikel vom 22.08.2011)

Die Geschlechtsidentität eines Menschen ist unabhängig vom Körper, in dem er geboren ist. Bei Transmenschen gibt es einen tiefgreifenden Widerspruch zwischen den angeborenen äusseren Geschlechtsmerkmalen und dem Gefühl der inneren Geschlechtszugehörigkeit. Sobald Transmenschen ihr wahres Geschlecht nach aussen leben, sind sie zahlreichen direkten und indirekten Diskriminierungen ausgesetzt – sei es im Bekanntenkreis, durch Verlust des Arbeitsplatzes oder durch bürokratische Hürden. Darüber hinaus sind sie die einzige Personengruppe in der Schweiz, die in fast allen Kantonen zur operativen Sterilisation gezwungen werden, wenn sie die Änderung ihres Personenstands beantragen.

Im Gastbeitrag von «Transgender Network Switzerland» wird erläutert, was Geschlechtsidentität bedeutet, welche Menschenrechtsfragen beim Umgang mit Transmenschen berührt werden und welche Rechtslage für Transmenschen in der Schweiz besteht.

Erhebung zur rechtlichen Gleichstellung sexueller Minderheiten

(Artikel vom 17.05.2011)

Am 17. Mai 2011 (Internationaler Tag gegen Homophobie und Transphobie) hat die Organisation ILGA Europe (Europäischen Sektion der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association) Zahlen veröffentlicht, welche Aufschluss über die rechtliche Lage von sexuellen Minderheiten in Europa geben. Der Kontinent sei gespalten und fern von vollständiger Gleichheit für lesbische, schwule sowie trans- und intersexuelle Menschen, lautet das Fazit. Die Schweiz schneidet in der Studie relativ schlecht ab.

Grosse Unterschiede in Europa

Kein europäischer Staat könne vollkommene Chancengleichheit für sexuelle Minderheiten bieten, schreibt ILGA Europa und bezieht sich dabei auf eine Erhebung nach 24 Kategorien. Analysiert hat ILGA unter anderem die rechtliche Ausgestaltung zur Partnerschaftsanerkennung, Adoption von Kindern sowie zur Anti-Diskriminierungsgesetzgebung in den jeweiligen Staaten.

Am besten schneiden bezüglich der rechtlichen Lage von sexuellen Minderheiten Grossbritannien, Schweden und Spanien ab. 14 Länder (darunter der EU-Staat Zypern) seien in der Roten Zone und gehörten damit zu den Staaten, welche grosse Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen in Kauf nehmen, schreibt ILGA weiter. Zwischen den europäischen Staaten gebe es signifikante Unterschiede: während einige im vergangenen Jahr beachtliche Fortschritte gemacht hätten (Deutschland, Portugal), würden andere in der Anerkennung von Rechten der sexuellen Minderheiten nicht vom Fleck kommen (Zypern, Italien, Lettland, Malta, Türkei, Ukraine). Besorgniserrend ist zudem, dass in einigen Staaten gar Rückschritte festgestellt wurden (Litauen, Ungarn).

Situation in der Schweiz

Für Lesben- und Schwulenorganisationen in der Schweiz ist klar, weshalb die Schweiz in der Erhebung schlecht abgeschnitten hat (auf der Skala von +17 bis -7 steht die Schweiz bei 4 Punkten – weit hinter Spanien, Portugal oder Schweden): «Es gibt in der Schweiz kein Anti-Diskriminierungsgesetz», sagte Eveline Mugier, Geschäftsführerin der Lesbenorganisation Schweiz (LOS) gegenüber Tages-Anzeiger/Newsnetz. «Wir haben also keinerlei rechtliche Grundlage, um uns gegen Diskriminierung zu wehren.» So würden immer noch Heterosexuelle bei der Beförderung den Homosexuellen vorgezogen, homosexuelle Paare hätten vor allem in ländlichen Regionen Mühe, eine Mietwohnung zu bekommen und in «Lehrmitteln der Schulen kommen Lesben und Schwule nicht vor», sagt Mugier.

Ein weiterer störender Punkt in der Schweizerischen Gesetzgebung ist zudem das Adoptionsverbot, welches im Gesetz über die Eintragung von Partnerschaften ausdrücklich festgehalten ist. Dieses Verbot gilt auch bei der Adoption von Stiefkindern, was die Interessensorganisationen besonders stört. Problematisch ist das explizite Verbot unter anderem, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine solche Rechtsetzung vor drei Jahren als nicht konform mit der Europäischen Menschenrechtskonvention beurteilte.

Übersicht zu den Rechten der sexuellen Minderheiten in der Schweiz

(Artikel vom 02.10.2008)

Das Netzwerk für Juristinnen und Juristen der Schweizer Sektion von Amnesty International hat eine kurze, übersichtliche und gut verständliche Zusammenstellung zur Menschenrechtssituation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGTB) in der Schweiz erarbeitet.