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Recht auf Übersetzung im Gesundheitsbereich

Wie ein Ende April 2009 vom Bundesamt für Gesundheit veröffentlichtes Rechtsgutachten zum Recht auf Übersetzung im Gesundheitsbereich belegt, ist die öffentliche Hand juristisch dazu verpflichtet, den Zugang zur Gesundheitsinfrastruktur diskriminierungsfrei zu gewährleisten und somit auch den Zugang zu Dolmetscherdiensten umfassend sicherzustellen.

Anspruch auf Übersetzung rechtlich belegt

Die Rechtsanwälte Alberto Achermann und Jörg Künzli erläutern in einem unabhängigen Gutachten die juristischen Hintergründe des Anspruchs auf interkulturelles Übersetzen im Gesundheitsbereich, besprechen die Frage der Finanzierung und zeigen Möglichkeiten der rechtlichen Verankerung dieser Dienstleistung auf.

Gemäss der Studie muss die öffentliche Hand dafür sorgen, dass die Aufklärung im Vorfeld eines medizinischen Eingriffs in einer für den Patienten oder die Patientin verständlichen Sprache erfolgt, sodass die Einwilligung in den Eingriff auf der Basis einer wohlinformierten Entscheidung erfolgt. Diese Verpflichtung gilt bei allen fremdsprachigen Personen unabhängig von Aufenthaltsrecht oder ausländerrechtlichem Status. Ausserdem darf niemandem eine medizinisch indizierte Behandlung infolge mangelnder Sprachkenntnisse vorenthalten werden. Auch Medizinalpersonen aus privaten Arztpraxen und Spitälern unterliegen denselben Aufklärungs- und Informationspflichten, obwohl sie nicht wie die öffentlichen Spitäler im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags arbeiten, sondern dem Privatrecht unterstehen.

Kostenfrage nicht befriedigend gelöst

Aufgrund des geltenden Rechts ist eine Übernahme von Dolmetschkosten in öffentlichen Spitälern durch die Krankenpflegeversicherung nicht möglich, weshalb die Kosten heute entweder von der öffentlichen Hand, z.B. den Spitälern, oder von den Patientinnen und Patienten zu tragen sind. Falls keine gesetzliche Regelung und kein Vertrag bestehen, hat bei Behandlung im Spital dieses die Kosten für eine notwendige Übersetzungsleistung zu übernehmen.

Da sich diese Situation doch als sehr unbefriedigend erweist, sind laut Achermann und Künzli unbedingt «andere Optionen zu prüfen, wie eine genügende Übersetzungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden kann».

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