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Schutz für Menschenrechtsverteidiger*innen – Grundlagen

Wer sind Menschenrechtsverteidiger/innen?

Die folgende Umschreibung des Begriffes «Menschenrechtsverteidiger/in» orientiert sich stark an der Definition des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte. Der Begriff Menschenrechtsverteidiger/in umfasst alle Personen, die sich alleine oder in einer Gruppe für Menschenrechte einsetzen und diese verteidigen, schützen und fördern. Sie befassen sich mit jeglichen Arten von menschenrechtlichen Anliegen, von Folter und willkürlichen Verhaftungen bis hin zu Beschäftigungsproblemen in der Arbeitswelt oder schädlichen Umwelteinwirkungen. Menschenrechtsverteidiger/innen arbeiten in allen Weltregionen, in Diktaturen aber auch in gut funktionierenden Demokratien. Sie sammeln und verbreiten Informationen über Menschenrechtsverletzungen, unterstützen Opfer, setzen sich öffentlich gegen Fälle von Straflosigkeit ein und begleiten die Umsetzung von Verpflichtungen aus Menschenrechtsverträgen. Zu einem wichtigen Teil ihrer Arbeit gehört, dass sie an Schulen und Universitäten Wissen über Menschenrechte und menschenrechtliche Themen weitergeben und verbreiten.

Alle Personen oder Gruppierungen, die sich für einzelne oder alle Menschenrechte einsetzen, sind Menschenrechtsverteidiger/innen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um grosse Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International oder um Einzelkämpfer/innen handelt, welche in ihren lokalen Gemeinschaften arbeiten.

Um ein/e Menschenrechtsverteidiger/in zu sein, braucht man keine bestimmte Qualifikation oder Auszeichnung. Die UNO-Deklaration verlangt jedoch, dass Menschenrechtsverteidiger/innen die Universalität aller Menschenrechte anerkennen. So wäre es zum Beispiel inakzeptabel, sich für die Rechte von Männern einzusetzen und gleichzeitig die Rechtsgleichheit der Frauen oder der Homosexuellen zu verneinen.

  • Who is a defender
    Beschrieb der Definition des Begriffes «Menschenrechtsverteidiger/in» auf der Webseite des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte

Risiken für Menschenrechtsverteidiger/innen und ihre Organisationen

Vielerorts laufen Menschenrechtsverteidiger/innen Gefahr, selbst Opfer von schwersten Menschenrechtsverletzungen zu werden. Nicht wenige bezahlen für ihren Einsatz mit dem Leben oder werden verfolgt, kriminalisiert, gefoltert und diffamiert. Die Verantwortlichen für diese Taten werden in vielen Staaten nicht vor Gericht gestellt - oft stehen gar die Staaten selber hinter den Repressalien. So wird die Arbeit von NGO’s mancherorts durch Registrierungspflichten, Sperrungen von Konten und Durchsuchungen von Räumlichkeiten erschwert oder durch Verbote sogar verunmöglicht. NGOs finden sich oftmals in einer Doppelrolle wider: Als Organisation, welche MRV schützt und gleichzeitig selbst Opfer von staatlichen Massnahmen wird. 

Vielfältige Schutzmechanismen

Auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene hat sich deshalb das Bewusstsein etabliert, dass MRV, seien es nun einzelne Individuen, informelle Gruppen  oder Organisationen, einen speziellen Schutz benötigen.

Auf UNO-Ebene wurde  1998 mit einer Deklaration erstmals ein internationaler Standard zum Schutz von MRV geschaffen. Daraufhin folgte im Jahr 2000 ein Mandat für eine UNO-Sonderberichterstatter/in für Menschenrechtsverteidiger/innen. In jüngerer Zeit sind zahlreiche weitere internationale, regionale und nationale Schutzbestrebungen hinzu gekommen.

Neben staatlichen Initiativen verschrieben sich einzelne NGOs wie beispielsweise die Front Line Defenders, der International Service for Human Rights und Peace Brigades International dem Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen.

Die Schutzmechanismen sind zu schwach

Fachleute sind der Meinung, dass die Schutzmechanismen trotz jahrelanger Bemühungen zu wenig Wirkung zeigen. Die nicht rechtsverbindlichen Schutzmechanismen der UNO erzeugen auf etliche Staaten zu wenig Druck. Entscheidend bleibt auch heute der Wille einer Regierung, Schutzmechanismen umzusetzen und Menschenrechtsverteidiger/innen effektiv schützen zu wollen. Dies führt dazu, dass Menschen, die sich für Menschenrechte einsetzen, in etlichen Staaten nach wie vor faktisch keinerlei Schutz geniessen vor Schikanen, Repressalien oder gar Bedrohungen von Leib und Leben.