30.01.2026
Das Bezirksgericht Brugg hat im Strafprozess um den Tod von Theo W. den angeklagten Oberarzt und die angeklagte Oberärztin freigesprochen. Damit bleibt ungeklärt, wie Menschen mit Autismus im psychiatrischen Freiheitsentzug wirksam geschützt werden können. Der Entscheid steht im Widerspruch zu einem Gutachten, das die Anwendung menschenrechtswidriger Zwangsmassnahmen festgestellt hat.
Theo W., ein junger Mann mit Autismus, verstarb während einer fürsorgerischen Unterbringung in der Psychiatrie. Trotz selbstverletzendem Verhalten und klarer Hinweise auf seine besondere Vulnerabilität wurden ohne Einhaltung der rechtlichen Vorgaben Zwangsmassnahmen – insbesondere eine sehr lange Isolation – angewendet, die laut einem Gutachten der Universität Bern menschenrechtswidrig waren. Das Bezirksgericht Brugg hat die angeklagte Oberärztin und den angeklagten Oberarzt freigesprochen.
Damit sich ein solcher Todesfall nicht wiederholt
Die Angehörigen von Theo W. haben diesen Prozess mit Unterstützung von humanrights.ch geführt, um zu verhindern, dass sich ein solcher Todesfall wiederholt. Insbesondere müssen Psychiatrien eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) bei der Behandlung einbeziehen, damit beispielsweise Meltdowns nicht als fremdgefährdetes Verhalten missinterpretiert werden. Menschen, die sich zur Behandlung in psychiatrischen Einrichtungen befinden – insbesondere Menschen mit Autismus – sind auf eine fachlich korrekte, individuell angepasste und menschenrechtskonforme Behandlung angewiesen. Der Prozess sollte aufzeigen, dass Fehlentscheide und eine nicht auf Autismus ausgerichtete stationäre Behandlung zu einer Eskalation mit immer schlimmeren Auswirkungen wie Selbstverletzungen und Meltdowns führen kann. In dieser Eskalation müssen Massnahmen getroffen werden, um das Leben zu schützen – bei Theo W. wurde das Leben nicht ausreichen geschützt, was diesem Fall strafrechtliche Folgen nach sich gezogen hat.
Isolation ist menschenrechtswidrig – insbesondere bei Menschen mit Autismus
Der Prozess hat grundlegende Defizite im Umgang mit Menschen mit Autismus in psychiatrischen Krisensituationen offengelegt. Insbesondere wurde deutlich, dass Zwangsmassnahmen wie Isolation gravierende Risiken bergen und bei Menschen mit Autismus besonders schädlich sein können. Das juristische Gutachten der Universität Bern bestätigt, dass die angewendeten Massnahmen nicht den menschenrechtlichen Anforderungen entsprachen. Ein zusätzliches psychologisches Gutachten kommt zum Schluss, dass der fulminante Verlauf mit einer leitliniengerechten Behandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte verhindert werden können. Die nicht auf ASS angepasste Behandlungsplanung und die unzureichende Wissensvermittlung bezüglich ASS haben diesen begünstigt.
Menschenrechte werden mit Füssen getreten
Mit den Freisprüchen bleibt strafrechtlich ungeklärt, wer Verantwortung für den Tod von Theo W. trägt. Das Urteil blendet aus unserer Sicht die menschenrechtliche Dimension des Falls sowie die besondere Schutzbedürftigkeit von Menschen mit Autismus in psychiatrischen Einrichtungen aus.
Es braucht evidenzbasierte Behandlungskonzepte & spezialisierte Kriseninterventionen
Unabhängig vom Urteil zeigt der Fall Theo W. dringenden Handlungsbedarf auf. Es braucht zeitgemässe, wissenschaftlich fundierte Konzepte für die stationäre Behandlung und Krisenintervention bei Menschen mit Autismus – einschliesslich einer angepassten Medikation und dem Verzicht auf schädliche Zwangsmassnahmen.
Statement der Eltern von Theo
«Natürlich hätten wir uns ein anderes Resultat gewünscht.
Die Staatsanwältin Frau Barghi war brillant. Unser Anwalt hat unermüdlich die menschenrechtliche Dimension eindrücklich und klar aufgezeigt. Die Gerichtspräsidentin Frau Humbel, die Richterinnen und Richter sowie der Gerichtsschreiber haben auf uns einen sehr kompetenten Eindruck gemacht. Wir sind überzeugt, dass diese Entscheidung sorgfältig und wohlüberlegt getroffen wurde.
In den kommenden Tagen werden wir in Ruhe entscheiden, ob wir den juristisch wie emotional zermürbenden Weg weitergehen können und wollen. Die letzten fünf Jahre waren für uns ausserordentlich qualvoll. Wir mussten uns immer wieder mit den furchtbaren Tagen auseinandersetzen – und diese Auseinandersetzung hat uns zutiefst belastet und belastet uns noch immer.
Aber wenn wir auch nur eine Psychiatrie in der Schweiz, auch nur eine Ärztin, einen Arzt oder eine Pflegerin zum Nachdenken oder Umdenken gebracht haben im Umgang mit einem Menschen mit Autismus, dann war dieser Weg nicht umsonst.
Trotz allem hoffen wir, ein kleines Stück Bewusstsein für Autismus geschaffen zu haben – und dass kein weiterer Mensch mit Autismus in einer Psychiatrie sterben oder isoliert werden muss.
Wir danken allen Organisationen, insbesondere humanrights.ch und der Fluri Stiftung, für ihre wertvolle Unterstützung. Ebenso danken wir der Universität Bern für die Bewertung der Menschenrechtsverstösse sowie der Gutachterin für die fachliche Einschätzung zum Autismus. Unser herzlicher Dank gilt den Teilnehmenden und Organisator*innen der Mahnwache – die grosse Solidarität hat uns tief berührt. Lea Schmidmeister und Manuela Ernst danken wir für ihr politisches Engagement trotz persönlicher Angriffe. Und schliesslich Jane: fachlich als Pharmazeutinnen, emotional als Mütter mit demselben Schicksal verbunden – wir geben einander Halt, um weiterzugehen.»

