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Stellungnahme zum Entwurf des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen

08.02.2012

Humanrights.ch begrüsst, dass der Bundesrat Sicherheitsfirmen, die aus der Schweiz Dienstleistungen in Krisen- und Kriegsgebieten erbringen, besser kontrollieren und sogenannte Söldnerfirmen verboten werden sollen.

Angesichts des Engagements der Schweiz bei der Erarbeitung des Montreux-Dokuments über private Sicherheits- und Militärfirmen wünscht sich humanrights.ch, dass die Schweiz die darin festgelegten ethischen Regeln im Gesetz vollständig umsetzt, indem sie unter anderem ein effektives Bewilligungsverfahren anstelle des vorgesehenen Meldeverfahrens sowie ein effizientes Verfahren zur Kontrolle der Tätigkeiten der Firmen im Ausland (Art. 15 ff.) einführt. Sodann sind abschreckende Sanktionen, das heisst insbesondere das Weltrechtsprinzip vorzusehen, damit garantiert werden kann, dass Verbrechen, die von Angestellten von in der Schweiz ansässigen Unternehmen im Ausland begangen werden, in jeden Fall vor Gericht gebracht werden können. Humanrights.ch weist darauf hin, dass das geplante Gesetz  auf keinen Fall hinter den Standard anderer europäischer Staaten zurückfallen darf.